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Aktuelles

Bezirk Schwaben warnt vor steigenden Sozialkosten – Austausch mit Abgeordneten in Augsburg

today13. Mai 2026

Hintergrund
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Die Rücklagen sind aufgebraucht und die Umlagekraft in Schwaben wächst zu gering, um die steigenden Sozialausgaben aufzufangen. Angesichts seiner angespannten Haushaltslage und der möglichen Folgen für die Landkreise und Gemeinden in Schwaben hat der Bezirk Mitglieder des Bundestags- und des Landtags zu einem Austausch eingeladen.

Foto: Daniel Beiter

Zahlreiche schwäbische Abgeordnete aller Fraktionen im Land- und Bundestag sind der Einladung von Bezirkstagspräsident Martin Sailer am vergangenen Montag nach Augsburg gefolgt. Für Sailer ein wichtiges Zeichen: „Ich sage danke für die offene Diskussion und Ihr großes Interesse“, wandte sich Sailer an die Gäste. Dieses Interesse sei in dieser Situation besonders wichtig. „Wir fahren sonst sehenden Auges gegen die Wand und wundern uns, wenn der Aufprall kommt“, warnte der Bezirkstagspräsident mit Blick auf die Haushaltslage des Bezirks Schwaben und der sechs anderen bayerischen Bezirke.

 

Der Haushalt steigt – mit Folgen für die Umlagezahler

Wie ernst die finanzielle Situation ist, erklärte den Abgeordneten der Kämmerer des Bezirks, Martin Seitz: Von 2021 bis 2025 ist allein der Verwaltungshaushalt des Bezirks von 879 Millionen Euro auf 1,128 Milliarden Euro angewachsen (gesamt inklusive Vermögenshaushalt: von 911 Millionen auf 1,135 Milliarden). Hinzu kommt, dass die Rücklagen aufgebraucht sind und die Verschuldung wieder steigt. Um die Umlagezahler nicht zusätzlich zu belasten, hat der Bezirk seit 2024 Kassenkredite aufgenommen (Höchststand im Februar 2026 rund 173 Mio. Euro). Einen Teil davon muss der Bezirk spätestens im Haushaltsjahr 2027 begleichen. Die Folge: Die Bezirksumlage wird 2027 sehr wahrscheinlich zum dritten Mal in Folge erhöht. „Die Kosten steigen, die eigenen Einnahmen brechen weg“, fasste Seitz zusammen.

 

Wie der Bezirk spart und warum Sparen dennoch fast unmöglich ist

Als Bezirk tue man alles, um die Umlagezahler und damit die Landkreise und kreisfreien Städte so gut wie möglich zu entlasten, betonte Bezirkstagspräsident Sailer: „Wir haben unseren Haushalt 2026 bewusst sparsam angesetzt, kürzen heuer unsere freiwilligen Leistungen insgesamt um zehn Prozent und arbeiten wirtschaftlich mit unserem vorhandenen Personal.“ Wirklich sparen lasse sich angesichts der Sozialausgaben jedoch nicht. Diese machen 2026 rund 94 Prozent des Verwaltungshaushaltes aus. „Wir erfüllen als Bezirk hier gesetzliche Pflichtaufgaben“.

 

Wie die Sozialausgaben über die Jahre gewachsen sind

2021 machte der Sozialetat rund 840 Millionen Euro im Verwaltungshaushalt aus, 2025 waren es schon 1,08 Milliarden Euro – ein Anstieg von 28 Prozent. Heuer rechnet der Bezirk mit Sozialausgaben in Höhe von 1,13 Milliarden Euro. Hohe Anstiege verzeichnet vor allem die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung: Zum Beispiel haben sich die Kosten für Individualbegleitungen für Kinder und Jugendliche von 2021 bis 2025 fast verdreifacht (23,1 Mio. Euro auf 65,7 Mio. Euro). Im gleichen Zeitraum sind die Kosten für Assistenzleistungen um rund 38 Prozent gestiegen (273,6 Mio. Euro auf 378,2 Mio. Euro). Zudem gibt es immer mehr Menschen, die besonders intensive Einzelbetreuung benötigen. 2020 waren es zwei Fälle, 2025 bereits 30 Fälle. Diese Fälle mit hohem Unterstützungsbedarf führen zu deutlichen Mehrkosten.

 

Standards auf den Prüfstand stellen – jedoch nicht Teilhabe an sich

Steigende Kosten im Bereich der Eingliederungshilfe verursachen nicht nur die immer größer werdenden Personal- und Sachausgaben, sondern auch das 2018 verabschiedete Bundesteilhabegesetz (BTHG). Es sieht vor, dass Menschen mit Behinderung Unterstützung bekommen, die individuell auf ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten ist. Ein richtiger Ansatz, wie die Leiterin des Sozialverwaltung des Bezirks, Monika Kolbe, betont. In der Ausführung komme es aber zu Problemen. „Wenn wir das BTHG umsetzen, haben wir zwei Optionen. Entweder gestalten wir für jeden Einzelfall individuelle Hilfsangebote, die verwaltet, gesteuert und abgerechnet werden müssen. Oder wir zahlen pauschal deutlich höhere Sätze, die wirklich jeden Einzelfall abdecken. Wir haben also die Wahl zwischen mehr Bürokratie und Mehrkosten oder einem einfacheren Verfahren mit exorbitanten Kostensteigerungen. Kostenneutral lässt sich das BTHG aber in keinem Fall umsetzen.“ Bezirkstagspräsident Sailer ergänzte: „Das BTHG ist ein Bundesgesetz, dass unsere Kommunen schlussendlich über die Umlage finanzieren müssen. Das ist ungerecht.“ Gleichzeitig steht für alle Beteiligten fest: Teilhabe ist ein Menschenrecht. „Wir müssen unrealistische Standards hinterfragen, aber nicht Teilhabe an sich“, so Sailer.

 

„Hausaufgaben“ für die Abgeordneten

Um die Situation zu verbessern, seien die Kommunen auf den Bund und den Freistaat angewiesen, betonte der Bezirkstagspräsident abschließend. „Wenn es uns gelungen ist, Sie in Zukunft bei der Gesetzgebung zu sensibilisieren, haben wir viel erreicht.“ Um die schwäbischen Abgeordneten für ihre künftige Arbeit zu unterstützen, will der Bezirk ihnen zeitnah konkrete Lösungsansätze unterbreiten.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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