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Aktuelles

Oberallgäu nach Gerichtsurteil: Ruf nach neuen Regeln im Bibermanagement wird lauter

today21. April 2026 1

Hintergrund
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Gerichtliche Entscheidung bestätigt Bedarf für gesetzliche Änderungen im Bibermanagement Der Landkreis Oberallgäu nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 13.04.2026 zur Aufhebung der Biber-Allgemeinverfügung zur Kenntnis. Die Entscheidung kommt nicht überraschend – das Bayerische Verwaltungsgericht hatte bereits im Eilverfahren am 04.08.2025 die Biber Allgemeinverfügung für nicht anwendbar erklärt.

Pixabay

 

Ungeachtet dessen besteht aus Sicht des Landkreises weiterhin ein erheblicher Bedarf an klaren, rechtssicheren und praxistauglichen Regelungen für den Umgang mit Konflikten zwischen Biberschutz und Infrastruktur. Es ist jetzt Aufgabe der Politik, entsprechende gesetzliche Änderungen umzusetzen.

Im Landkreis Oberallgäu kommt es weiterhin und regelmäßig zu konkreten Konflikten zwischen Biberaktivitäten und der öffentlichen Infrastruktur sowie landwirtschaftlichen und privaten Nutzungen. Betroffen sind insbesondere Verkehrswege, Entwässerungssysteme sowie wasserwirtschaftliche und technische Anlagen.

Diese Realität erfordert aus Sicht des Landratsamts ein verlässliches und handlungsfähiges Instrumentarium, um Gefahrenlagen im Einzelfall schnell und wirksam begegnen zu können.

Die vom Bund Naturschutz vertretene Darstellung, der Biber gestalte „im größten Teil der Fälle die Landschaft zum Wohle des Menschen“, geht aus Sicht des Landkreises deutlich an der Lebensrealität im Oberallgäu vorbei. Diese Einschätzung verkennt die tatsächlichen Rahmenbedingungen in einer dicht besiedelten und intensiv genutzten Kulturlandschaft. Vor Ort stehen Kommunen regelmäßig vor erheblichen Nutzungskonflikten und konkreten Schadenslagen, die nicht nur theoretischer Natur sind, sondern ganz unmittelbar Infrastruktur, private Flächen und öffentliche Sicherheit betreffen. Eine derart pauschale und undifferenzierte Bewertung wird diesen komplexen und praktischen Herausforderungen nicht gerecht und bildet die Situation im Landkreis nicht realistisch ab.

Der Landkreis betont erneut, dass es nicht um eine ideologische Bewertung des Bibers geht, sondern um praktikable Lösungen im Spannungsfeld von Artenschutz und Infrastrukturschutz. Genau hierfür braucht es rechts-sichere, differenzierte und praxistaugliche Regelungen – keine verkürzten Darstellungen oder fundamentalideologische Diskussionen.

Das Landratsamt sieht sich durch die gerichtliche Entscheidung in seiner Einschätzung bestätigt, dass die be-stehenden rechtlichen Grundlagen für ein praxistaugliches Bibermanagement weiterhin nicht ausreichen. Er erneuert daher seinen Appell an den Gesetzgeber, zeitnah klare und rechtssichere Regelungen zu schaffen, die eine realitätsnahe und handlungsfähige Praxis im Umgang mit Konflikten zwischen Artenschutz und Infrastruktur ermöglichen.

„Die Realität vor Ort zeigt klar, dass wir handlungsfähige und rechtssichere Instrumente brauchen – nicht nur theoretische Diskussionen. Wenn Gerichte Regelungen aufheben, die dem Schutz kritischer Infrastruktur dienen sollen, zeigt das vor allem eines: Der Gesetzgeber ist gefordert“, so Landrätin Indra Baier-Müller

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Geschrieben von: Leon Dauter

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