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Die Pläne für den Neubau der Scheidtobelbahn am Fellhorn sorgen weiter für Diskussionen. Der bayerische Naturschutzverband LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) hat am Donnerstag (26. März) beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht und einen Eilantrag auf sofortigen Baustopp gestellt.

Nach Ansicht des LBV sind die Bauvorhaben „überhaupt nicht genehmigungsfähig“ und widersprechen den Vorgaben des Alpenplans, so Geschäftsführer Helmut Beran.
Die Bergbahn plant, die alte Scheidtobelbahn durch eine leistungsfähigere, rund 300 Meter längere Sechser-Sesselbahn zu ersetzen. Zusätzlich sollen Pisten angepasst und ein einfacher Zubringer bei der Talstation der Möserbahn installiert werden. Ziel sei es, die bestehende Bierenwangbahn zurückzubauen und die Verbindungen in besserer Qualität zu ermöglichen – neue Pistenkilometer seien nicht geplant.
Bereits zuvor hatte die SPD-Landtagsfraktion Kritik geäußert. Der alpenpolitische Sprecher Florian von Brunn bezeichnete das Vorgehen des Landratsamts als „Brechstange“, Umweltexpertin Anna Rasehorn sprach von einem „skandalösen Vorgang“. Grund dafür sei unter anderem das dritte Modernisierungsgesetz der Söder-Regierung, das den Natur- und Alpenschutz im Genehmigungsverfahren schwächte.
Aktuell läuft auf dem Fellhorn noch bis zum 6. April Skibetrieb. Die neue Scheidtobelbahn soll zur Wintersaison im Dezember 2026 in Betrieb gehen.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu Klage Oberstdorf Scheidtobelbahn