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Aktuelles

Trotz strafrechtlicher Ermittlungen: 140.000 Euro Abfindung für ehemaligen Bauamtsleiter der Stadt Lindau

today5. März 2026

Hintergrund
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Am 6. Februar 2026 berichtete Radio AllgäuHIT über die Vorgänge im Lindauer Stadtbauamt und die Vorwürfe gegenüber Bürgermeister Mathias Hotz https://allgaeuhit.de/ermittlungsverfahren-wegen-bestechung-in-lindau-hotz-laesst-politische-aemter-ruhen/
Symbolbild: Akten – Zettel/ Foto: Pixabay
Jetzt hat sich der Anwalt von Mathias Hotz gemeldet und mitgeteilt, dass es offenbar zwischen der Stadt Lindau und dem damaligen Leiter des Stadtbauamts, Kai Koschka, eine Vereinbarung gibt, damit dieser die Stadt Lindau schnellstmöglich verlässt. Koschka ist mittlerweile nicht mehr an der Spitze des Lindauer Stadtbauamts, sondern in der GTL tätig. Seit gestern (04.03.2026) ist außerdem bekannt, dass Koschka diesen Schritt geht und ausscheidet.
Über dies wundert sich Mathias Hotz, ebenso wie sein Anwalt, Rechtsanwalt Klaus-Martin Rogg aus Ravensburg. Telefonisch äußerte er sich gegenüber Radio AllgäuHIT wie folgt:
„Mir wurde aus verlässlicher Quelle mitgeteilt, dass es eine unterschriebene Vereinbarung gibt, anwaltschaftlich begleitet sowohl von der Stadt Lindau, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, als auch von Herrn Koschka. Danach soll er für den Verlust seines Arbeitsplatzes eine Sozialabfindung in Höhe von weit über 70.000 Euro erhalten und zusätzlich einen weiteren Betrag für ausstehende Gehälter, die ihm zustehen würden, wenn er sehr schnell geht, ein Gesamtpaket von über 140.000 Euro.
Diese Informationen kommen nicht von Herrn Hotz, denn auf meinen Rat hin hatte Herr Hotz seine Tätigkeit als Bürgermeister sowie als verantwortlicher Stadtrat ruhen lassen. Er war jedoch sehr verblüfft, als er hiervon Kenntnis nehmen musste.
Mir wurde vertraulich mitgeteilt, dass dies nicht öffentlich sein könne. Die Sache sei durch den Stadtrat gegangen, und auch der Anzeigenerstatter, vornehmlich der Stadtrat der Bunten Liste, der das Verfahren nach eigenen Angaben wohl lanciert hat, hätten dieser Vereinbarung, also diesem hohen Geldbetrag an Koschka, zugestimmt.
Mir wurde weiterhin seriös mitgeteilt, dass dies in einer nicht-öffentlichen Sitzung geschehen sei und die Oberbürgermeisterin sehr deutlich gemacht habe, dass derjenige, der dies an die Öffentlichkeit trägt, quasi Konsequenzen erwarten müsse.
Da frage ich mich: Wie kann es sein, dass ich einen verantwortlichen ehemaligen Leiter des Bauamts der strafrechtlichen Verfehlungen beschuldige, ihn versetze, ihn loswerden möchte und trotzdem einer solchen Person, die ich in der Öffentlichkeit als mutmaßlichen Straftäter darstelle, einen Betrag von über 140.000 Euro mit Steuermitteln der Stadt Lindau zahle? Das hinterlässt bei mir einen ganz schalen Beigeschmack und ich glaube, nicht nur bei mir.“
Soweit Rechtsanwalt Klaus-Martin Rogg aus Ravensburg, der Mathias Hotz juristisch vertritt.
Wir haben heute Vormittag (05.03.2026) folgende Fragen an die Stadt Lindau, namentlich an die amtierende Oberbürgermeisterin Dr. Claudia Alfons geschickt.
  1. Trifft es zu, dass eine entsprechende Vereinbarung besteht und Herrn Koschka darin ein Gesamtbetrag von rund 140.000 Euro zugesagt wurde (etwa 70.000 Euro Abfindung sowie etwa 70.000 Euro für Freistellung bzw. eingesparte Gehaltszahlungen), sofern er die Stadt Lindau schnellstmöglich verlässt?
  2. Enthält diese Vereinbarung eine Klausel, die Herrn Koschka zur Rückzahlung des Gesamtbetrags verpflichtet, falls es zu einer strafrechtlichen Verurteilung kommen sollte?
  3. Haben Sie diese Vereinbarung persönlich in den Stadtrat eingebracht und dort unter Darstellung des gesamten Sachverhalts zur Entscheidung gestellt?
  4. Trifft es zu, dass Sie den Stadtrat in diesem Zusammenhang zugleich um Stillschweigen, zumindest bis nach der Oberbürgermeisterwahl, gebeten haben?
  5. Wie ist eine solche Vereinbarung rechtlich zu bewerten, wenn gleichzeitig noch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Herrn Koschka läuft?
Die Pressestelle der Stadt Lindau hat daraufhin mitgeteilt, dass die angefragten Inhalte vertrauliche Personalangelegenheiten betreffen, die der Verschwiegenheit unterliegen. Daher können die Fragen weder bestätigt noch dementiert werden. Ausdrücklich weist die Stadt daraufhin, dass Personalangelegenheiten grundsätzlich der Verschwiegenheit unterliegen und dies nichts mit dem laufenden Wahlkampf zu tun hat. Soweit die Reaktion der Stadt Lindau.
Ausdrücklich wird an dieser Stelle auch unsererseits nochmals betont, dass im Moment für alle involvierten Personen die Unschuldsvermutung gilt.
Ein Bericht von Norbert Kolz
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Geschrieben von: Leon Dauter

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