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Aktuelles

Strafanzeige nach Höcke-Auftritt in Lindenberg

today20. Februar 2026 2

Hintergrund
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Der umstrittene Auftritt von Björn Höcke in Lindenberg hat ein juristisches Nachspiel. Der frühere Lindauer Amtsrichter und heutige Anwalt für NS-Opfer, Thomas Walther, hat Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Kempten gestellt.

Er wirft dem Thüringer AfD-Landeschef vor, bewusst eine inhaltliche Nähe zu einer verbotenen nationalsozialistischen Parole hergestellt zu haben.

Höcke war am Sonntag nach juristischem Hin und Her vor rund 600 Anhängern im Löwensaal in Lindenberg aufgetreten. Zuvor hatten etwa 3500 Menschen friedlich gegen die Veranstaltung demonstriert.

Hintergrund der Anzeige ist eine Passage aus Höckes Rede, in der er sagte, Politiker müssten „alles für dieses Land geben“. Nach Ansicht von Walther sei diese Formulierung eine gezielte sprachliche Abwandlung der verbotenen SA-Losung „Alles für Deutschland“, für deren Verwendung Höcke bereits zweimal verurteilt worden war.

In einer Erklärung schreibt Walther, der „gemeinte Sinngehalt“ der Wortfolge bleibe trotz Abwandlung erhalten. Höcke müsse die Parole nicht wörtlich wiederholen, um entsprechende Assoziationen bei seinen Anhängern hervorzurufen. Die Nähe der Formulierung zur NS-Parole sei bewusst gewählt und solle als politisches Signal verstanden werden.

Höcke hatte in Lindenberg eingeräumt, wegen dieser Parole bereits verurteilt worden zu sein. Zugleich erklärte er, er habe lediglich gefordert, dass Politiker sich voll für ihr Land einsetzen müssten. Auf Anfrage unserer Redaktion äußerte sich Höcke bislang nicht zu den Vorwürfen.

Thomas Walther war viele Jahre Richter am Amtsgericht Lindau und arbeitete später als Ermittler bei der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg. Auch im Ruhestand ist er als Anwalt und Nebenklagevertreter für NS-Opfer tätig.

Nun wird sich die Staatsanwaltschaft mit der Frage befassen müssen, ob die von Höcke verwendete Wortwahl strafrechtlich relevant ist oder noch unter die Meinungsfreiheit fällt.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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