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Bayern verschärft die Regeln für die Nutzung des Breitverteilers bei Gülle. Landwirte müssen künftig nachweisen, dass der Trockensubstanz-Gehalt maximal 4,6 Prozent beträgt. Viele Betriebe hielten sich im vergangenen Jahr nicht an die Vorgaben.

In Bayern sorgt die Nutzung des Breitverteilers für Gülle weiter für Diskussionen. Landwirte dürfen die herkömmliche Methode nur nutzen, wenn die Gülle einen Trockensubstanz-Gehalt von maximal 4,6 Prozent hat. Dieser Kompromiss mit dem Freistaat sollte den Einsatz teurer Alternativen verhindern, doch viele Betriebe hielten sich im vergangenen Jahr nicht an die Vorgaben.
Der Günzacher Landwirt Rudolf Rauscher, der jahrelang für den Erhalt des Breitverteilers kämpfte, warnt gegenüber der Allgäuer Zeitung: „Wir sind enttäuscht, dass so viele Proben nicht gepasst haben.“ Fällt die bayernweite Erlaubnis, müssten Landwirte auf teure Geräte wie die Schleppschlauch-Technik umsteigen, die zehntausende Euro kostet und weitere Probleme bei der Gülleausbringung haben kann.
Das Landwirtschaftsministerium betont: „Voraussetzung für Vertrauen ist, dass Vorgaben eingehalten werden.“ Künftig müssen Landwirte nachweisen, wie sie ihre Gülle verdünnt haben – zum Beispiel über Laboranalysen – und einmal jährlich melden, dass sie den Breitverteiler nutzen wollen. Ob der Kompromiss gekippt wird, falls weiterhin viele Betriebe die Regeln missachten, lässt das Ministerium offen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu bayern Gülle landwirtschaft Streit