Im Zusammenhang mit einem Neubauvorhaben in der Schachener Straße in Lindau führt die Staatsanwaltschaft Kempten ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenunterdrückung. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Thomas Hörmann gegenüber Kolumna, dem digitalen Nachrichtenmagazin für die Region Lindau.
Justizia (Symbolfoto Gericht) / Foto: pixabay
Gegenstand der Untersuchungen ist ein Bauprojekt, für das im vergangenen Jahr eine Baugenehmigung erteilt wurde. Im Raum steht die Frage, ob aus der Verfahrensakte des Bauantrags eine fachliche Stellungnahme unrechtmäßig entfernt worden sein könnte. Diese Stellungnahme soll von einem Mitarbeiter des städtischen Bauamts verfasst worden sein und eine Ablehnung des ursprünglichen Bauantrags empfohlen haben, der im Dezember 2024 eingereicht worden war.
Verwaltungsgericht stoppt Baugenehmigung
Nach den Recherchen von Kolumna war dieses Dokument später nicht mehr Bestandteil der Akte. Dennoch genehmigte das Bauamt das Vorhaben im April des darauffolgenden Jahres im sogenannten vereinfachten Verfahren. Eine öffentliche Beratung im Bauausschuss fand zuvor nicht statt. Die Baugenehmigung wurde mittlerweile vom Verwaltungsgericht gestoppt.
Bekannt geworden sein soll der Vorgang, nachdem sich der Verfasser der Stellungnahme einer weiteren Person anvertraut hatte. Diese wandte sich anschließend an die Führungsebene der Stadtverwaltung Lindau. In der Folge nahmen die Ermittlungen ihren Lauf.
Zur Klärung des Sachverhalts prüfen Ermittler der Kriminalpolizei unter anderem digitale Systeme und Programme, die innerhalb der Stadtverwaltung genutzt werden. Nach Angaben von Oberstaatsanwalt Hörmann wird das Verfahren derzeit noch gegen Unbekannt geführt. Die Ermittlungen dauerten an, so Hörmann gegenüber Kolumna.
Wiederholte Kritik am Lindauer Bauamt bei anderen umstrittenen Baugenehmigungen
Das Bauprojekt betrifft ein Grundstück, auf dem früher ein Friseurbetrieb ansässig war. Dort plant die Seebau GmbH den Bau eines Mehrfamilienhauses mit 13 Eigentumswohnungen. Anwohner hatten nach Einsicht in die Planunterlagen unter anderem Einwände gegen die Einhaltung von Abstandsflächen sowie gegen geplante Geländeaufschüttungen erhoben.
Nachdem das Bauamt diese Einwände zunächst zurückgewiesen hatte, wandten sich die Betroffenen an das Verwaltungsgericht in Augsburg. Das Gericht ließ die Klage zu und stoppte die Genehmigung vorläufig. In einer ersten Prüfung wurde der Klage eine Erfolgsaussicht attestiert. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Inzwischen wurde das Bauvorhaben überarbeitet. Der Bauausschuss befasste sich öffentlich mit den geänderten Plänen und stimmte ihnen zu.
Der Fall reiht sich ein in mehrere umstrittene Baugenehmigungen des vergangenen Jahres. Auch bei anderen Projekten in Lindau, unter anderem in der Schöngartenstraße und im Motzacher Haldenweg, waren Genehmigungen nachträglich beanstandet oder aufgehoben worden. Diese Vorgänge hatten wiederholt Kritik am Bauamt ausgelöst.