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Am gestrigen Mittwoch, 28.01.2026, wurden mehrere Streifenwagenbesatzungen der Polizeiinspektionen Memmingen und Illertissen, der Autobahnpolizeistation Memmingen, der Grenzpolizeiinspektion Lindau sowie der Zentralen Einsatzdienste des Präsidiums Schwaben Süd/West gegen 21:45 Uhr zu einer Memminger Obdachlosenunterkunft beordert, nachdem zuvor über den Polizeinotruf die Mitteilung über eine Körperverletzung mit Messer eingegangen war.

Vor Ort konnte ein 36-jähriger Deutscher angetroffen werden, der eine Stich- bzw. Schnittverletzung am Rücken aufwies. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen wird aktuell davon ausgegangen, dass es im Vorfeld zu einem handgreiflichen Beziehungsstreit zwischen einem 42-jährigen Ukrainer und dessen 45-jähriger Ehefrau kam. Diesen Streit bekam der 36-Jährige wohl mit. Im Anschluss kam es dann zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und dem 42-Jährigen. Bei dem 42-Jährigen konnte ein Cuttermesser aufgefunden werden. Ob es sich hierbei um die Tatwaffe handelt muss noch ermittelt werden, ebenso die Hintergründe der Tat. Nach Sachvortrag vor einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Memmingen ermittelt die Polizeiinspektion Memmingen jetzt gegen den 42-Jährigen wegen Körperverletzung zum Nachteil seiner 45-jährigen Ehefrau im Zusammenhang mit Häuslicher Gewalt sowie wegen gefährlicher Körperverletzung zum Nachteil des 36-Jährigen. Gegen den 36-Jährigen wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil des 42-Jährigen sowie eines weiteren 70-jährigen ukrainischen Bewohners ermittelt. Der 36-Jährige wurde zur Behandlung der Verletzung in das Klinikum Memmingen gebracht, die drei anderen Beteiligten wiesen keine behandlungsbedürftigen Verletzungen auf. Im Klinikum wurde bei dem 36-Jährigen dann festgestellt, dass die Verletzung oberflächlich und auch potentiell nicht lebensgefährlich ist. Der 42-Jährige war zunächst vorläufig festgenommen worden. Nachdem nach Abklärung des Verletzungsbildes und der bisherigen Ermittlungen jedoch von einer gefährlichen Körperverletzung auszugehen ist und keine Haftgründe vorliegen, wurde der Beschuldigte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Memmingen wieder auf freien Fuß gesetzt. (PI Memmingen)
Geschrieben von: pk