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Der Strafbefehl gegen den Sänger Nino de Angelo ist rechtskräftig. Der 62-Jährige ließ die Frist für einen Einspruch verstreichen und akzeptierte damit die Entscheidung des Amtsgerichts Kempten. Eine öffentliche Hauptverhandlung bleibt ihm dadurch erspart.

Dem Schlagerstar wurden unter anderem vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, Unfallflucht, Sachbeschädigung sowie ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Hintergrund ist ein Vorfall im Juli vergangenen Jahres in der Kemptener Innenstadt, bei dem es zu einer Unfallflucht und einer anschließenden Verfolgungsjagd mit der Polizei kam. Auf der Autobahn brachen die Beamten die Verfolgung des hochmotorisierten Sportwagens schließlich ab.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine einjährige Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie eine Führerscheinsperre von 16 Monaten beantragt. Mit dem nun rechtskräftigen Strafbefehl gilt diese Entscheidung rechtlich als Urteil. De Angelo muss damit für längere Zeit auf seinen Führerschein verzichten. Eine Stellungnahme seines Anwalts liegt bislang nicht vor.
Geschrieben von: Leon Dauter
Allgäu amtsgericht Kempten strafbefehl