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Sport- und Schützenvereine im Ostallgäu können die Vereinspauschale 2026 bis spätestens 2. März beim Landratsamt beantragen. Die Förderung richtet sich nach Mitgliedern und Übungsleiterlizenzen. Anträge nach diesem Termin können nicht berücksichtigt werden.

Sport- und Schützenvereine im Ostallgäu können ab sofort die Vereinspauschale für das Jahr 2026 beantragen. Die finanzielle Unterstützung des Landes hilft den Vereinen, ihre vielfältigen Aufgaben zu finanzieren.
Anträge müssen vollständig beim Landratsamt Ostallgäu eingereicht werden – inklusive gültiger Übungsleiterlizenzen – und zwar spätestens bis 2. März 2026. Später eingehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Höhe der Pauschale richtet sich nach Mitgliedereinheiten und Übungsleiterlizenzen: Jugendliche bis 26 Jahre zählen zehnfach, Erwachsene einfach, behinderte Mitglieder ebenfalls zehnfach. Übungsleiterlizenzen werden grundsätzlich 650-fach angerechnet; Zusatzlizenzen A- und B-Lizenzen jeweils 325-fach. Wer bei mehreren Vereinen tätig ist, kann seine Lizenz auf maximal zwei Vereine aufteilen (mit entsprechender Lizenzerklärung).
Weitere Informationen und den Antrag finden Vereine auf der Website des Landkreises unter www.ostallgaeu.de (Bürger → Finanzen/Schulen/Sport → Sportförderung) oder telefonisch unter 08342 911-264 bzw. per E-Mail an ilka.koegel@lra-oal.bayern.de.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu schützenverein Vereine Vereinspauschale