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Aktuelles

„Allgäuer Tierskandal“: Landwirte und Mitarbeiter vor Gericht in Memmingen

today20. Januar 2026

Hintergrund
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Mehr als sechs Jahre nach Bekanntwerden des „Allgäuer Tierskandals“ stehen zwei Landwirte aus Bad Grönenbach und zwei ihrer Mitarbeiter vor dem Landgericht Memmingen. Ihnen werden 58 Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen, darunter fehlende Tierarztversorgung und unsachgemäßer Transport von Rindern.

Justizia (Symbolfoto Gericht) / Foto: pixabay

Mehr als sechs Jahre nach dem Bekanntwerden des sogenannten „Allgäuer Tierskandals“ beginnt nun der letzte Prozess gegen beteiligte Landwirte und ihre Mitarbeiter. Vor dem Landgericht Memmingen müssen sich zwei Landwirte aus Bad Grönenbach sowie zwei ihrer Angestellten verantworten. Ihnen werden zahlreiche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen.

In insgesamt 58 Fällen sollen die Angeklagten kranken und behandlungsbedürftigen Rindern keinen Tierarzt gerufen und Kühe unsachgemäß, unter anderem mit einem Radlader, transportiert haben. Laut Gericht fügten sie den Tieren dadurch erhebliche und länger anhaltende Schmerzen zu, um Zeit und Kosten zu sparen. Verstöße gegen das Tierschutzgesetz können mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafen geahndet werden.

Der Betrieb war 2019 bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem der Verein „Soko Tierschutz“ verdeckte Aufnahmen aus den Ställen veröffentlicht hatte. Friedrich Mülln von Soko Tierschutz betont, dass das Problem auch bei modernen, industrialisierten Milchbetrieben bestehe.

Während der Bayerische Bauernverband vor einem Generalverdacht gegen Landwirte warnt, fordert der Veterinär Kai Braunmiller eine Meldepflicht für Hofbesucher und den Einsatz von Videokameras in auffälligen Betrieben, um Missstände frühzeitig zu erkennen, das haben sie gegenüber dem BR gesagt.

Der Prozess verzögert sich seit Jahren unter anderem wegen vorrangiger Verfahren, umfangreicher Gutachten für jedes Tier und zahlreicher benötigter Verhandlungstage. Bis zum 19. Mai sind insgesamt 16 Verhandlungstage angesetzt. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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Geschrieben von: Niklas Bitzenauer

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