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Im Landkreis Ravensburg wurde die Geflügelpest (H5N1) bei drei Wildenten in Wangen nachgewiesen – Einzelfälle, die ersten seit fast drei Jahren. Eine Stallpflicht gilt aktuell nicht, Geflügelhalter müssen aber dringend Biosicherheitsmaßnahmen einhalten und tote Wildvögel melden.

Die Geflügelpest (H5N1) ist erstmals seit fast drei Jahren wieder im Landkreis Ravensburg aufgetreten. Bei drei erlegten Wildenten auf Wanger Stadtgebiet, entlang der Argen bei Neuravensburg, bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut gegenüber mehreren Medien das Virus. Nach aktuellem Stand handelt es sich um Einzelfälle.
Das Veterinär- und Verbraucherschutzamt Ravensburg betont, dass aktuell keine Stallpflicht für Geflügel besteht. Geflügelhalter werden jedoch dringend aufgefordert, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten: Dazu gehören unter anderem das Verhindern von Kontakten zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, sichere Lagerung von Futter, Einstreu und Geräten, Schutzkleidung beim Betreten der Ställe sowie das Fernhalten von betriebsfremden Personen, Haustieren und insbesondere Hunden von Kadavern. Tote Wildvögel wie Enten, Schwäne oder Greifvögel sollen mit genauer Ortsangabe gemeldet werden.
Die Aviäre Influenza ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die bei Hausgeflügel wie Hühnern und Puten meist tödlich verläuft, während Tauben und Singvögel häufig milde Symptome zeigen. Durch den Vogelzug kommt es regelmäßig zu vermehrten Ausbrüchen bei Wildvögeln, wodurch ein Risiko für gehaltenes Geflügel entsteht.
Zudem erinnert das Landratsamt alle Halter daran, dass die gesetzliche Registrierungspflicht für Geflügel bei der Behörde besteht. Wer dies noch nicht erledigt hat, sollte die Anmeldung über den Tierhalterantrag so schnell wie möglich nachholen.
Die Behörden betonen: Vorsicht und konsequente Hygienemaßnahmen sind entscheidend, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Enten Geflügelpest Virus Wangen