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Die Wasserschutzpolizei Bodensee warnt vor dem Betreten zugefrorener Wasserflächen, insbesondere im Markelfinger Winkel und am Gnadensee. Trotz erster Eisbildung ist die Tragfähigkeit des Eises unsicher und kann stark variieren. Es besteht akute Gefahr durch Einbrechen, Unterkühlung und schwere Stürze. Bisher gab es keine Unfälle, das Betreten erfolgt jedoch auf eigene Gefahr und ist in Naturschutzgebieten teilweise verboten.

Die Wasserschutzpolizei am Bodensee warnt aktuell vor den erheblichen Gefahren beim Betreten zugefrorener Wasserflächen. Durch die anhaltenden Frostperioden in der ersten Januarwoche 2026 haben sich in mehreren Häfen und Uferrandbereichen erste Eisdecken gebildet. Besonders betroffen sind der Markelfinger Winkel sowie der Gnadensee im Raum Konstanz, wo Teile des Sees bereits auf einer Breite von rund 600 Metern zugefroren sind. Dies hat erste Passanten dazu verleitet, die Eisflächen zu betreten oder zum Eislaufen zu nutzen.
Die Beamten der Wasserschutzpolizei führen in der Winterzeit regelmäßig Messungen der Eisdicke an verschiedenen Stellen durch. Diese Messungen dienen ausschließlich der internen Einschätzung der Gefahrenlage. Die Polizei betont ausdrücklich, dass entsprechende Werte nicht veröffentlicht werden, da die Tragfähigkeit des Eises lokal stark schwanken kann und keine falsche Sicherheit vermittelt werden soll.
Neben der akuten Einbruchgefahr, die zu Unterkühlung, Erfrieren oder Ertrinken führen kann, weist die Wasserschutzpolizei auch auf eine oft unterschätzte Sturzgefahr hin. Natürliche Eisflächen sind uneben, durch Spannungen und Strömungen entstehen Risse und Aufwölbungen. Eine dünne Schneeschicht kann solche Gefahrenstellen zusätzlich verdecken. Stürze auf dem harten Eis können schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder Gehirnerschütterungen zur Folge haben.
Besonders tückisch ist zudem die zunehmende Wassertiefe mit wachsender Entfernung vom Ufer, etwa im Bereich des Gnadensees. Ein Einbruch stellt nicht nur für Betroffene, sondern auch für Helfer und Rettungskräfte ein enormes Risiko dar. Das Eis ist an Bruchstellen meist extrem instabil, sodass Selbst- oder Fremdrettung oft nur schwer möglich ist.
Bislang kam es in dieser Wintersaison laut Wasserschutzpolizei zu keinen Unfällen im Zusammenhang mit den Eisflächen. Die Einsatzkräfte waren bisher ausschließlich präventiv unterwegs. Dennoch gilt: Das Betreten der Eisflächen erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Eine offizielle Freigabe gibt es nicht, auch wenn kein generelles Betretungsverbot besteht. In Naturschutzgebieten ist das Betreten der Schilfgürtel jedoch gesetzlich streng untersagt. Die Polizei appelliert eindringlich, die Gefahr nicht zu unterschätzen – denn die Tragfähigkeit des Eises kann sich jederzeit ändern.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer