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Aktuelles

Unternehmer fährt Blockhaus auf Tieflader durch Balderschwang

today12. Dezember 2025 53

Hintergrund
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Am Nachmittag des 11.12.2025 befand sich eine Streifenbesatzung der Polizeistation Oberstdorf auf einer Streifenfahrt in Balderschwang. Die Beamten staunten nicht schlecht, als sie ein vollständiges Blockhaus – aufgeladen auf einem Tieflader – mitten in der Ortdurchfahrung der Gemeinde erblickten.

Symbolbild Polizei; Foto: Pixabay

Ein Schwertransport-Unternehmer aus dem Oberallgäu hatte den Auftrag, jenes große Blockhaus vom Ortsteil Gschwend über eine Strecke von knapp mehr als drei Kilometern bis zum Parkplatz der Riedberghornsesselbahn zu transportieren.

Leider kümmerte sich der Transporteur im Voraus um keinerlei Genehmigungen, so war auch das Polizeipräsidium nicht über den Transport informiert worden und es befanden sich weder die eigentlich notwendigen Begleitfahrzeuge, noch Polizeisteifen zur Verkehrsabsicherung, vor Ort.

Da der Transport mit seinen bemerkenswerten Ausmaßen von über 22 Meter Länge, über 6 Meter Höhe und deutlich über 7 Metern Breite die komplette Fahrbahn benötigte, kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen.

Zu allem Überfluss blieb der Transport dann noch mehrfach in Engstellen stecken, so dass Verkehrszeichen demontiert und sogar ein Baum gefällt werden mussten.

Zur beweissicheren Dokumentation wurden Beamte der Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrspolizeiinspektion Kempten hinzugezogen, welche den Sondertransport in Augenschein nahmen und im Detail kontrollierten.

Bei einer Verwiegung auf der Kreisstraße in der Nähe des Zielortes stellte sich heraus, dass die Sattelzugmaschine an zwei Achsen hoffnungslos überladen war und die maximal genehmigungsfähigen Achslasten deutlich überschritt. Als Gesamtgewicht zeigten die Waagen am Ende knapp über 60 Tonnen an.

Zudem stellten die Beamten mit Erschrecken fest, dass das aufgeladene Blockhaus völlig ungesichert auf einer Unterkonstruktion auf dem Tiefladen stand. Weiterhin verzichtete der Transporteur auf jegliche Kenntlichmachung des überbreiten Transportes.

Den selbstfahrenden Unternehmer erwarten nun ein empfindliches Bußgeld im vierstelligen Bereich mit Punkten in Flensburg. Weiterhin muss das Unternehmen mit einer Gewinnabschöpfung für den gesamten Transport rechnen, zudem wird seitens der Polizei eine Überprüfung der Zuverlässigkeit bei den entsprechenden Behörden in die Wege geleitet.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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