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Panorama

Allgäuer Gastro erleichtert: Mehrwertsteuer sinkt wieder auf 7 Prozent

today4. Dezember 2025

Hintergrund
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Die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen sorgt im Allgäu für Erleichterung. Der Bundestag hat heute beschlossen, den reduzierten Satz von sieben Prozent zum 1. Januar wiedereinzuführen. Zuletzt gab es diesen während der Corona-Zeit. Getränke bleiben weiterhin von der Regelung ausgenommen.

Trotz der Senkung rechnen Fachleute nicht damit, dass Restaurantbesuche künftig günstiger werden. Grund dafür ist die bereits beschlossene Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro – ein Kostenfaktor, der die Entlastung teilweise wieder aufhebt. Die „Linke“ kritisiert diesen Punkt, dass es eben keine echte Entlastung gebe. Aus Unionskreisen heißt es dazu, dass zwar das Schnitzel vielleicht nicht günstiger werde, dafür aber noch jemand da sei, der es brate.

„Nach Jahren der Krise und großer Unsicherheit brauchen die Betriebe in der Gastronomie vor allem Verlässlichkeit, Entlastung und Stabilität. Der ermäßigte Steuersatz ist dabei von zentraler Bedeutung“, betont DEHOGA Bayern-Präsidentin Angela Inselkammer. „Der Bundesrat muss am 19. Dezember zustimmen und die Existenzsicherung für unsere Wirtshäuser und die Millionen Arbeitsplätze dauerhaft machen.“

Inselkammer weiter: „Die sieben Prozent sind fundamental für Investitionen in Personal, Modernisierung und Qualität. Sie sichern die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und damit Millionen von Arbeitsplätzen, gerade auch im ländlichen Raum. Die Gastronomie ist das Rückgrat des gesellschaftlichen Lebens, ein wichtiger Arbeitgeber und ein starker regionaler Wirtschaftsfaktor.“

DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert ergänzt: „Zugleich sind die sieben Prozent eine Investition in unsere Heimat: Die Gastronomie ist das Herz der regionalen Wirtschaftskreisläufe. Vom Bauernhof bis zum Gasthaus – das Geld bleibt vor Ort, Wertschöpfungsketten werden gesichert und gestärkt.“

Profitieren dürften hingegen viele ehrenamtlich engagierte Menschen im Allgäu: Der Übungsleiterfreibetrag steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Beide Anpassungen sollen das Ehrenamt finanziell stärken.

Bevor die Änderungen endgültig in Kraft treten, muss am 19. Dezember noch der Bundesrat zustimmen. Ob das gelingt, ist offen: Mehrere Bundesländer fordern vom Bund einen Ausgleich für die erwarteten steuerlichen Mindereinnahmen.

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Geschrieben von: Leon Dauter

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