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Aktuelles

Tierschutzaktivist Philipp Hörmann prangert neue Fälle von Tierquälerei im Allgäu an

today1. Dezember 2025 69

Hintergrund
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Der bekannte Tierrechtsaktivist Philipp Hörmann prangert zwei neue Fälle von Tierquälerei im Allgäu an. Betroffen sei diesmal ein Betrieb in Depsried bei Altusried im Oberallgäu und einer in Seeg im Ostallgäu. Nach Angaben von Hörmann haben beide Veterinärämter nach den entsprechenden Hinweisen Strafanzeige gegen die Betriebe erstattet. Es seien mehrere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt worden. In dem Fall bei Altusried habe ein Tierarzt eine hochträchtige Kuh eine Woche vor der Geburt getötet, wobei das Kalb qualvoll erstickt sei. Ob dieses Vorgehen rechtens war, wird aktuell noch ermittelt. In dem Ostallgäuer Fall habe ein Hochlandrind aufgrund mangelnder Klauenpflege bereits Fehlstellungen an zwei Beinen entwickelt gehabt. Das Veterinäramt habe umgehend eine tierärztliche Versorgung angeordnet. Zwei Wochen nach der Behandlung sei das Hochlandrind geschlachtet und der gesamte Bestand freiwillig aufgelöst worden.  Laut Hörmann hätten die Landwirtinnen und Landwirte auf die Missstände angesprochen keinerlei Einsicht gezeigt und hätten stattdessen versucht, die anonymen Hinweisgeber für die Unannehmlichkeiten verantwortlich zu machen. Tierschützer Philipp Hörmann, der früher Metzger war und heute vegan lebt, war maßgeblich an der Aufdeckung des Tierskandals in Bad Grönenbach beteiligt.
Hochlandrind Seeg / Foto: Philipp Hörmann
Hörmann spricht von erheblichen Schmerzen und Leiden auf Allgäuer Weiden und schildert in seiner Mitteilung die beiden Fälle wie folgt:
– Altusried / Oberallgäu, 01. Dezember 2025
Nach anonymen Hinweisen aus der Bevölkerung dokumentierte ein Rechercheteam eine schwer verletzte, hochträchtige Kuh. Über mehrere Tage hinweg filmten Kameras, wie sich das Tier nur noch auf drei Beinen fortbewegen konnte. Nach Einschaltung des Veterinäramts am 13.10.25 fand noch am selben Tag eine Kontrolle statt. Es wurden mehrere Verstöße gegen tierschutzrechtliche Vorgaben festgestellt. Am Abend wurde die Kuh von einer Frau über eine Teerstraße in Richtung des Bauernhofs getrieben. Unter sichtbaren Schmerzen schleppte sich das Tier Meter für Meter vorwärts. Wenige Stunden später lag die Kuh in einer Blutlache – ohne Abdeckung, direkt an der Hauptstraße. Der Hoftierarzt aus Wiggensbach nahm die Tötung mittels Bolzenschuss und anschließendem Bruststich vor. Warum er  dabei den Erstickungstod des ungeborenen Kalbes offensichtlich billigend in Kauf genommen hat und die Kuh nicht nach gängiger Praxis einschläferte oder zumindest einen Notkaiserschnitt durchführte, ist Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen.
Das Veterinäramt Oberallgäu bereitet in der Sache eine Strafanzeige gegen den Milchbetrieb vor. Rechtsanwältin Riley (Weiterstadt) erstattete im Auftrag des Rechercheteams ebenfalls Strafanzeige – sowohl gegen den Betrieb als auch gegen den Hoftierarzt aus Wiggensbach. Für die Ermittlungen wurde der Staatsanwaltschaft Kempten das gesamte Bildmaterial zur Verfügung gestellt. Das Veterinäramt prüft derzeit zusätzlich rechtliche Schritte gegen den Tierarzt.
– Seeg / Ostallgäu, 01. Dezember 2025
Fast zeitgleich gingen Anfang Oktober auch im Ostallgäu anonyme Hinweise zu einem Hochlandrind ein. Das  weibliche Tier hatte aufgrund mangelnder Klauenpflege bereits Fehlstellungen an einem Vorder- und einem Hinterbein entwickelt.Der Leitende Veterinärdirektor Dr. Kai Braunmiller fand bei der Sichtung der Bilder deutliche Worte: „Das nennt man Schnabelklauen. Aufgrund der hochgradigen Fehlstellung der Füße handelt es sich um das Zufügen von länger anhaltenden, erheblichen Leiden, Schmerzen und Schäden – das ist ein Straftatbestand. Eine regelmäßige
Klauenpflege von Weiderindern ist wegen des fehlenden Abriebs auf weichem Boden notwendig.“ Das Rechercheteam übergab das Bildmaterial dem Veterinäramt Ostallgäu und erstattete Strafanzeige. Das Amt ordnete umgehend eine tierärztliche Versorgung an und leitete ein Strafverfahren gegen den Betreuer ein. Zwei Wochen nach der Behandlung wurde das Hochlandrind geschlachtet. Der Bestand an Hochlandrindern wurde nach Gesprächen mit dem Veterinäramt freiwillig aufgelöst. Die Tiere wurden zum Teil geschlachtet, zum Teil von anderen Landwirten
übernommen.
In einer weiteren Stellungnahme von Philipp Hörmann heißt es:
„Wir haben nach Einleitung der rechtlichen Schritte beide Höfe aufgesucht und auch Personen angetroffen. Die Landwirtinnen und Landwirte zeigten keinerlei Einsicht; stattdessen versuchte man, die anonymen Hinweisgeber für die Unannehmlichkeiten verantwortlich zu machen. Das fehlende Unrechtsbewusstsein und die Relativierung solcher Zustände sind das Ergebnis mangelnder
Strafverfolgung. Bei konsequenter Anwendung des Tierschutzgesetzes (§ 17 Abs. 2 b) könnten bis zu drei Jahre Haft drohen – doch davor muss sich bislang kein Tierhalter fürchten.Der Hoftierarzt hat den Erstickungstod des Kalbes eine Woche vor der Geburt billigend in Kauf genommen. Tierschutzrechtlich ist dieses Handeln nicht nachvollziehbar. Die Behörden sollten die Tiere vor diesem Mann schützen. Es handelt sich hier um keine Einzelfälle, sondern einen Querschnitt des Systems der sogenannten ‚Nutztierhaltung‘. Wer solche Zustände nicht mehr unterstützen möchte, findet heutzutage unzählige pflanzliche Alternativen.“
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Geschrieben von: Uschi Binkert

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