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Eine Frau hatte eine vermeintliche Luxus-Uhr im Wert von 30.000 Euro als Pfand hinterlegt und dafür 14.500 Euro Darlehen erhalten. Bei der Verwertung stellte das Pfandleihhaus fest, dass die Uhr ein hochwertiges Plagiat war. Das Landgericht Kempten verurteilte die Frau zur Rückzahlung des Darlehens inklusive Nebenkosten.

Eine Frau hatte eine Luxus-Uhr, von der sie annahm, sie sei 30.000 Euro wert, als Pfand in einem Pfandleihhaus hinterlegt und dafür ein Darlehen über 14.500 Euro erhalten. Als sie den Darlehensbetrag nicht fristgerecht zurückzahlen konnte, wollte das Pfandleihhaus die Uhr verwerten – und stellte fest, dass es sich um eine Fälschung handelte.
Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, gab das Landgericht Kempten vor Gericht der Klage des Pfandleihhauses überwiegend statt. Beide Seiten waren sich nicht bewusst, dass die Uhr ein Plagiat war, das nach Einschätzung des Gerichts auf „allerhöchstem Niveau“ gefertigt worden sei. Da kein werthaltiges Pfand vorlag, muss die Frau das Darlehen inklusive Nebenkosten zurückzahlen.
Ihre Berufung gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen, das Urteil ist nun rechtskräftig. Das Pfandleihhaus hatte darauf hingewiesen, dass es Pfandgeschäfte über verschiedenste Gegenstände abschließt und nicht als Sachkenner gelten kann.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Fake gericht Kempten Uhr