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Eine Geldwäscheverdachtsanzeige eines Kreditinstituts hat Anfang Oktober 2025 ein umfangreiches Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kempten ausgelöst. Das Institut hatte wiederholt ungewöhnlich hohe Bargeldeinzahlungen auf mehreren Bankkonten gemeldet. Aufgrund dieser Hinweise leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachts der Geldwäsche ein und übergab den Fall an die Kriminalpolizeiinspektion Kempten.

Im Verlauf der Ermittlungen rückte ein 40-jähriger Angestellter des städtischen Betriebshofes der Stadt Kempten in den Fokus. Zu seinen dienstlichen Aufgaben gehört unter anderem die Leerung der kommunalen Parkscheinautomaten. Nach aktuellem Ermittlungsstand besteht der dringende Verdacht, dass der Mann über einen längeren Zeitraum Münzgeld aus einer großen Anzahl dieser Automaten entwendet hat. Das Geld soll er anschließend auf Bankkonten eingezahlt haben, über die auch seine 38-jährige Ehefrau verfügen konnte.
Die Staatsanwaltschaft geht derzeit von einem finanziellen Schaden für die Stadt Kempten in Höhe von deutlich über einer Million Euro aus – ein außergewöhnlich hoher Betrag für derartige Taten.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Kempten Haftbefehle gegen das Ehepaar: gegen den 40-Jährigen wegen Diebstahls in 720 Fällen, gegen seine Ehefrau wegen Beihilfe zum Diebstahl in ebenfalls 720 Fällen. Beide Haftbefehle wurden am Morgen des 24. November 2025 vollzogen. Das Ehepaar wurde noch am selben Tag dem Ermittlungsrichter vorgeführt, der die Haftbefehle in Vollzug setzte. Anschließend wurden beide in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert.
Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an.
Es gilt die Unschuldsvermutung.
Geschrieben von: Redaktion
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