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Ein 20-Jähriger aus dem Ostallgäu ist vom Jugendgericht Kaufbeuren wegen Besitzes von über 300 kinder- und jugendpornografischen Dateien zu einem vierwöchigen Dauerarrest, einer Therapieweisung und der Zahlung von 3400 Euro verurteilt worden. Die Ermittlungen begannen nach einem Hinweis aus den USA, der ein über Snapchat versendetes Video meldete. Das Urteil ist rechtskräftig.

Ein 20-jähriger Mann aus dem Ostallgäu ist vom Jugendgericht Kaufbeuren wegen Besitzes hunderter kinder- und jugendpornografischer Dateien verurteilt worden. Wie die Allgäuer Zeitung berichtet, verhängte das Gericht einen vierwöchigen Dauerarrest, eine Therapieweisung sowie die Zahlung von 3400 Euro und der Verfahrenskosten. Das Urteil ist rechtskräftig.
Die Ermittlungen waren nach einem Hinweis aus den USA ins Rollen gekommen: Eine Organisation, die Inhalte verschiedener Internetplattformen auf Missbrauchsdarstellungen überprüft, meldete ein über „Snapchat“ versendetes Video. Daraufhin wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die Wohnräume des Angeklagten erlassen. Bei der Auswertung seines Smartphones fanden die Ermittler insgesamt 304 Dateien, darunter 163 kinder- und 141 jugendpornografische Inhalte.
Trotz seines straffreien Vorlebens, einer abgeschlossenen Ausbildung und ehrenamtlichem Engagement hatte der junge Mann die Taten eingeräumt und zeigte sich reumütig. Das Schöffengericht wertete die Verurteilung nach Jugendstrafrecht als notwendig und „erzieherisch erforderlich“.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Jugendgericht Kaufbeuren Kinderpornografie Urteil