Am Freitag dem 07. November 2025, 9:00 Uhr, beginnt im Sitzungssaal 132 des Landgerichts Memmingen die Hauptverhandlung gegen den 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen Bekim N. vor der 1. Strafkammer als Schwurgericht.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 19.03.2025 in der gemeinsamen Wohnung in Thannhausen seine Ehefrau Leonora N. aus einem Eifersuchtswahn erwürgt zu haben. Nach Anklageschrift soll beim Beschuldigten eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen haben. Der Angeklagte ist geständig; die Anklage wertet das Tatmotiv als niedrige Beweggründe und wirft Mord vor.
Rechtlicher Hinweis: Bei erheblicher Verminderung der Schuldfähigkeit kann die bei Mord grundsätzlich vorgesehene lebenslange Freiheitsstrafe gemildert werden; in diesem Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren vor.
Für das Verfahren sind derzeit folgende Fortsetzungstermine im Saal 132 angesetzt:
-
26.11.2025, 13:30 Uhr
-
01.12.2025, 09:00 Uhr
-
03.12.2025, 09:00 Uhr
-
08.12.2025, 09:00 Uhr
Die Kammer hat 14 Zeugen und 4 Sachverständige geladen.
Hinweis der Redaktion: Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.