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Das Bayerische Kabinett hat Eckpunkte für ein neues Jagdgesetz beschlossen. Es stärkt die Eigenverantwortung von Grundbesitzern und Jägerschaft, passt Jagdzeiten für Rehwild an und ermöglicht unter bestimmten Bedingungen eine Bejagung von Wolf und Goldschakal. Ziel ist ein praxisnahes, modernes und bürokratiearmes Gesetz, das Wald, Wild und Landwirtschaft nachhaltig schützt.
Das Bayerische Kabinett hat heute die Eckpunkte für ein neues Jagdgesetz beschlossen. Ziel ist ein praxisnahes, modernes und ausgewogenes Gesetz, das sowohl Grundbesitzer, Jägerschaft als auch die Gesellschaft berücksichtigt. CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek aus dem Allgäu betont, dass dabei die Eigenverantwortung der Grundbesitzer bei den Abschussregelungen für Rehwild gestärkt wird. Unter Einbindung der Jägerschaft sollen waldbauliche und jagdliche Ziele eigenverantwortlich umgesetzt werden können. Der Abschussplan bleibt grundsätzlich bestehen, künftig kann aber unter bestimmten Bedingungen auf eine behördliche Planung verzichtet werden, was zur Entbürokratisierung beiträgt.
Das neue Jagdgesetz reagiert zudem auf Änderungen beim Schutzstatus des Wolfs, der seit Juli 2025 denselben Status wie der Goldschakal hat. Bayern bereitet landesrechtlich eine Bejagungsmöglichkeit für Wolf und Goldschakal vor, die allerdings von Anpassungen im Bundesnaturschutzrecht abhängt. Zudem werden die Jagdzeiten für Rehwild neu geregelt: Schmalrehe vom 16. April bis 15. Januar, Rehböcke bis 15. Oktober, Kitze und Geißen vom 1. September bis 15. Januar.
Umweltpolitischer Sprecher Alexander Flierl betont, dass Wolf und Goldschakal erhebliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen und daher ins Jagdrecht aufgenommen werden. Agrarpolitikerin Petra Högl hebt hervor, dass die lokale Jagdgenossenschaft eigenverantwortlich und nachhaltig handeln kann, wobei das forstliche Gutachten weiterhin als Grundlage dient.
Bürokratieabbau ist ein weiterer Schwerpunkt: Walter Nussel, Beauftragter der Staatsregierung, erklärt, dass das Gesetz mehr Handlungsmöglichkeiten vor Ort ermögliche und die staatliche Kontrolle nur dort greife, wo sie notwendig ist. Die CSU-Fraktion wird die Ausarbeitung des konkreten Gesetzentwurfs und der Verordnungen weiterhin eng begleiten.
Das neue Jagdgesetz soll somit Vertrauen schaffen, Bürokratie reduzieren und die nachhaltige Bewirtschaftung von Wald und Wild in Bayern stärken – ein Schritt, der auch für das Allgäu von hoher Bedeutung ist.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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