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Heimlich erstellte Videoaufnahmen der Tierschutzorganisation SOKO Tierschutz bringen einen Milchviehbetrieb im Landkreis Unterallgäu in die Schlagzeilen. Die Bilder sollen schwere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz dokumentieren. Während die zuständigen Behörden ermitteln, geraten nun auch die Aktivisten selbst ins Visier der Justiz – was die Organisation scharf kritisiert.
Nach Angaben der Tierschützer liegen die Vorwürfe so gravierend, dass bereits Tierhaltungs- und Betreuungsverbote gegen einen Mitarbeiter sowie den Betriebsleiter ausgesprochen worden seien. Die Staatsanwaltschaft Memmingen bestätigt laufende Ermittlungen, hält sich zu Einzelheiten jedoch bedeckt. Auch die Kontrollbehörden prüfen mögliche Konsequenzen.
Parallel dazu richtet sich der Blick auf die Umstände der Beweiserhebung. Die Staatsanwaltschaft untersucht, ob durch die heimlichen Filmaufnahmen Straftaten wie die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen oder die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes begangen wurden.
SOKO Tierschutz kritisiert dieses Vorgehen scharf: Die Organisation wirft den Ermittlern vor, die Aufklärer „offensiv“ zu verfolgen – sogar ohne Strafanzeige. Die Behörde weist die Vorwürfe zurück. Man sei zum Handeln verpflichtet, sobald Anhaltspunkte für mögliche Straftaten bestehen, betont ein Sprecher.
Juristisch bewegt sich der Fall in einem Spannungsfeld. Einerseits steht das öffentliche Interesse an der Aufdeckung möglicher Tierquälerei, andererseits der Schutz von Persönlichkeitsrechten. Justizvertreter:innen betonen, dass in ähnlich gelagerten Fällen Verfahren eingestellt werden können – teils auch mit Auflagen. Entscheidend sei die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall.
Ein Blick zurück zeigt, dass Gerichte schon unterschiedlich entschieden haben: 2018 sprach das Oberlandesgericht Naumburg drei Tierschützer frei, die heimlich in einer Schweinemastanlage filmten. Das Gericht erkannte damals einen „außergewöhnlich gravierenden Notstand“ an. Ein Automatismus für künftige Verfahren sei daraus jedoch nicht abzuleiten.
Ob die Aufnahmen am Ende als rechtlich verwertbar gelten, hängt von mehreren Faktoren ab:
Beweisqualität: Sind die Videos authentisch, aussagekräftig und im richtigen Kontext eingeordnet?
Schwere der Vorwürfe: Wie gravierend sind die dokumentierten Missstände im Milchviehbetrieb?
Rechtsgüterabwägung: Überwiegt das öffentliche Interesse an Aufklärung oder der Schutz der Persönlichkeitsrechte?
Die Spannbreite möglicher Konsequenzen ist groß: von einer Verfahrenseinstellung über gerichtliche Auflagen bis hin zu Anklagen gegen Betriebsverantwortliche und beteiligte Aktivisten.
Geschrieben von: Redaktion
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