Hintergrund der Maßnahme ist die zunehmende Zahl von Fluggästen des Allgäu Airport, die ihre Fahrzeuge dauerhaft auf kostenfreien öffentlichen Parkplätzen im Wohngebiet abstellen und damit Stellflächen blockieren. Mit der neuen Haltverbotszone soll diese Entwicklung gestoppt werden.
Ausnahmegenehmigungen für Anwohner möglich
Bewohnerinnen und Bewohner des betroffenen Gebiets können gegen eine Jahresgebühr von 30 Euro eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Zuständig für die Genehmigungen ist das Straßenverkehrsamt, das hierfür personell verstärkt wird – eine zusätzliche Vollzeitstelle wird geschaffen.
Geltungsbereich der neuen Regelung
Die Haltverbotszone umfasst das Gebiet südlich der A 96, östlich der Bahnlinie sowie westlich und nördlich des Tiroler Rings – einschließlich der Straße „Im Kalker Feld“. Aktuell sind in diesem Bereich rund 5.000 Fahrzeuge gemeldet. Die Kosten für die notwendige Beschilderung belaufen sich auf etwa 10.000 Euro.
Kontrollen und Umsetzung
Die kommunale Verkehrsüberwachung wird die Einhaltung der neuen Parkregelung kontrollieren. Abschleppmaßnahmen können ausschließlich durch die Polizei veranlasst werden. Die neue Regelung tritt in Kraft, sobald die Verkehrsschilder aufgestellt und die zusätzliche Personalstelle im Straßenverkehrsamt besetzt ist.
Zum Start ist ein mindestens vierwöchiger Probelauf vorgesehen. In dieser Phase werden noch keine Bußgelder verhängt – an den Fahrzeugen wird lediglich ein Hinweis auf die neue Regelung angebracht.
Der Beschluss geht auf einen Antrag der CSU/FDP-Stadtratsfraktion aus dem Oktober 2024 zurück. Ziel bleibt es, eine faire und ausgewogene Lösung für alle Verkehrsteilnehmenden im Memminger Osten zu schaffen.