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Die Stadt Bregenz hat das Nacktbaden an einem abgeschirmten Uferabschnitt östlich des Wocherhafens per Verordnung erlaubt. Damit wird eine langjährige Praxis rechtlich abgesichert. Die Regelung gilt bis Ende 2026 und schützt gleichzeitig das angrenzende Natura-2000-Gebiet. Hinweisschilder klären über die Nutzung und ein Fotoverbot auf.
Die Stadt Bregenz hat einen offiziellen Schritt zur Legalisierung einer lang gelebten Praxis gemacht: Am 26. Juni beschloss die Stadtvertretung, das Nacktbaden an einem bestimmten Abschnitt des Bodenseeufers künftig per Verordnung zu erlauben. Der rund 200 Meter lange Bereich östlich des Wocherhafens ist von außen nicht einsehbar und wird seit Jahrzehnten von FKK-Freunden genutzt.
Mit der neuen Regelung schafft die Stadt nicht nur Rechtsklarheit, sondern setzt auch auf gegenseitigen Respekt und Schutz sensibler Naturbereiche. „Wir schaffen mit dieser Verordnung einen klaren rechtlichen Rahmen für eine seit vielen Jahren etablierte Nutzung – respektvoll, unaufgeregt und in einem geschützten Bereich“, betont Bürgermeister Michael Ritsch.
Die Verordnung erlaubt sowohl Nacktbaden als auch das Baden in üblicher Badekleidung. Neue Hinweistafeln klären künftig über die zulässige Nutzung auf und weisen ausdrücklich auf das Verbot von Fotografieren und Filmen hin – zum Schutz der Privatsphäre aller Badegäste.
Besondere Rücksicht gilt dem benachbarten Natura-2000-Schutzgebiet „Mehrerauer Seeufer – Bregenzerachmündung“. Der Zutritt zu diesem ökologisch sensiblen Bereich bleibt verboten. Zur besseren Besucherlenkung sollen entsprechende Markierungen angebracht werden.
Die Regelung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2026. In dieser Zeit sollen mögliche Auswirkungen auf das Schutzgebiet fachlich bewertet werden. Grundlage der neuen Regelung ist das Vorarlberger Sittenpolizeigesetz, das Gemeinden erlaubt, Ausnahmen für das Nacktbaden festzulegen – was Bregenz nun genutzt hat.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Bodensee Nacktbaden vorarlberg