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Ein 26-Jähriger aus Leutkirch wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, weil er im Rahmen einer rituellen Zeremonie die Schamlippen seiner Partnerin entfernte. Das Gericht sah die Frau als krankheitsbedingt nicht einwilligungsfähig an. Zusätzlich wurde der Mann wegen Drogenhandels, Geldfälschung und Diebstahls verurteilt. Er muss 10.000 Euro zahlen – darunter 8.000 Euro Schmerzensgeld. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ein 26-jähriger Mann ist vom Landgericht Ravensburg zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der Fachinformatiker hatte im Herbst 2021 in seiner Wohnung in Leutkirch im Allgäu im Rahmen einer rituellen Zeremonie die Schamlippen seiner damaligen Partnerin entfernt.
Nach Auffassung des Gerichts ging die Initiative zwar von der Frau selbst aus, die Tat sei jedoch nicht einvernehmlich im strafrechtlichen Sinne gewesen. Aufgrund einer seelischen Erkrankung habe sie die Tragweite ihres Wunsches nicht abschätzen können. Die Frau, die sich nach jahrelangem Missbrauch „unrein“ gefühlt habe, leide bis heute unter erheblichen Schmerzen im Intimbereich.
Neben der Körperverletzung wurde der Angeklagte auch wegen bewaffneten Drogenhandels, Geldfälschung und mehrerer Diebstähle verurteilt. Das Gericht sprach der Ex-Partnerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu. Zudem muss der Mann 2.000 Euro an die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes zahlen, die sich gegen Genitalverstümmelung engagiert.
In der Urteilsbegründung wurde positiv hervorgehoben, dass der Angeklagte sich mittlerweile mehreren Therapien unterzogen habe, abstinent lebe und sich selbst in der Suchthilfe engagiere. Die Bewährungsstrafe wurde unter strengen Auflagen ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess fand überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
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