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In den vergangenen Tagen führte die Polizeiinspektion Füssen gezielte Kontrollen gegen sogenannte „Geisterradler“ durch. Dabei handelt es sich um Radfahrerinnen und Radfahrer, die verbotenerweise auf der linken Radwegseite – also entgegen der vorgesehenen Fahrtrichtung – unterwegs sind. Dieses Verhalten ist nicht nur ordnungswidrig, sondern birgt auch erhebliche Gefahren.
Im Rahmen der Kontrolle wurden mehrere Geisterradler gestoppt, belehrt und verwarnt. Nach einem Gespräch mit den Polizeibeamten durften die Betroffenen ihre Fahrt auf der korrekten Radwegseite fortsetzen. Laut Bußgeldkatalog sieht der Gesetzgeber für diese Ordnungswidrigkeit in der Regel eine Verwarnung in Höhe von 55 Euro vor.
Die Polizei nutzte die Gelegenheit, um die kontrollierten Radfahrer auf die Gefährlichkeit des sogenannten Geisterradelns hinzuweisen: Verkehrsteilnehmer, die aus Einfahrten, Seitenstraßen oder Grundstückszufahrten kommen, rechnen in der Regel nicht mit entgegenkommenden Radfahrern – es kommt immer wieder zu brenzligen Situationen und folgenschweren Unfällen.
Auch E-Scooter-Nutzer wurden in die Kontrollen einbezogen. Die Polizei erinnert daran, dass für E-Scooter die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrräder gelten. Das bedeutet: Wo ein Radweg vorhanden ist, muss dieser auch benutzt werden. Gibt es keinen, muss auf die Fahrbahn ausgewichen werden – das Fahren auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten.
Die Polizei Füssen appelliert an alle Zweiradfahrer, sich an die geltenden Verkehrsregeln zu halten – zum eigenen Schutz und zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.
Geschrieben von: Bernd Krause
Bußgeld Füssen Geisterradfahrer Ostallgäu Polizei