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Die Sanierung der B19 im Bereich zwischen Sonthofen und Fischen führt derzeit zu einer deutlichen Mehrbelastung der Umleitungsstrecken, was sowohl für Anwohner als auch für Gäste mit zusätzlichen Beeinträchtigungen verbunden ist. Der Verkehr konzentriert sich dabei hauptsächlich auf die Umleitung über die Kreisstraße OA4 zwischen Oberstdorf, Altstädten und Sonthofen. Abgesehen vom nördlichen Teil von Altstädten gilt auf den meisten Innerortsbereichen der Umleitungsstrecken bereits Tempo 30.
Sanierungsarbeiten an der B19 zwischen Sonthofen und Fischen im Oberallgäu: Hier ein Abschnitt bei Ofterschwang / Foto: Thomas Häuslinger
Besonders betroffen ist die Ortsdurchfahrt Altstädten, da sich hier der von Süden kommende Umleitungsverkehr bündelt und somit die stärkste Verkehrszunahme zu verzeichnen ist. Aus diesem Grund wurde nun eine temporäre Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 für den bislang nicht beschränkten nördlichen Teil von Altstädten angeordnet. Diese Temporeduzierung gilt jedoch nur während der Umleitungsphase und wird mit Abschluss der Sanierungsarbeiten an der B19 Ende Juli wieder aufgehoben, da eine dauerhafte Tempo-30-Beschränkung rechtlich nicht umsetzbar ist.
Da dem Landratsamt die überdurchschnittlichen temporären Belastungen bewusst sind, nutzt es alle verfügbaren Möglichkeiten, um die Situation vor Ort zu entschärfen. Gleichzeitig sind die Sanierungsmaßnahmen des hiesigen Straßennetzes unumgänglich, um die Bewegungsfreiheit für Einheimische, Gäste und die Versorgung auch in Zukunft sicherzustellen. In einem alpenländischen Flächenlandkreis wie dem Oberallgäu ist es von zentraler Bedeutung, die Straßeninfrastruktur zu erhalten – auch wenn dies mit vorübergehenden Unannehmlichkeiten verbunden ist. Alle, sei es Anwohner, Gäste oder der ÖPNV, sind auf diese Infrastruktur angewiesen. Daher müssen auch Kreisstraßen, die nicht nur lokal, sondern auch für den überörtlichen Verkehr wichtig sind, als Umleitungsstrecken ausgewiesen werden. Der Kreisbehörde ist es ein großes Anliegen, in Einzelfällen Ausgleichsmaßnahmen für temporäre Mehrbelastungen zu treffen.