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Der Augsburger Zoll hat im Rahmen einer bundesweiten Prüfung die Einhaltung des Mindestlohns kontrolliert. Dabei wurden 70 Unternehmen überprüft und über 150 Personen befragt. In knapp 60 Fällen sind weitere Prüfungen nötig, über 30 davon betreffen mögliche Mindestlohnverstöße. Bereits vor Ort wurden mehrere Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren eingeleitet. Die Nachermittlungen laufen.
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Augsburg am Donnerstag rund 70 Unternehmen in verschiedenen Branchen, darunter Gastronomie, Baugewerbe und Logistik. Insgesamt wurden über 150 Personen befragt. In knapp 60 Fällen sind weitere Prüfungen nötig, mehr als 30 davon betreffen mögliche Verstöße gegen den Mindestlohn von 12,82 Euro pro Stunde.
Vor Ort leitete der Zoll bereits mehrere Verfahren ein, darunter vier Ordnungswidrigkeiten- und zwei Strafverfahren. Die Kontrollen zeigten, dass Verstöße häufig durch falsche Arbeitszeiterfassungen oder irreführende Beschäftigungsbezeichnungen verschleiert werden. Nach den Prüfungen folgen nun weitere Nachermittlungen in den betroffenen Unternehmen.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Finanzkontrolle Mindestlohn Verstöße