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Eine 44-jährige Frau aus dem Unterallgäu hat den Freistaat Bayern auf mehr als 210.000 Euro Schadensersatz verklagt. Die Klägerin wirft den zuständigen Behörden vor, sie vor ihren drei Corona-Impfungen nicht ausreichend über mögliche Risiken aufgeklärt zu haben. Aufgrund von gesundheitlichen Beschwerden, die sie nach den Impfungen entwickelte, fühlt sich die Frau in ihrer Lebensqualität erheblich eingeschränkt und fordert nun Schadensersatz für die erlittenen Folgen.
Die Klägerin leidet laut eigenen Angaben bis heute unter verschiedenen gesundheitlichen Beschwerden wie anhaltenden Schmerzen, Schwindelgefühlen und allgemeiner Kraftlosigkeit. Diese Symptome haben ihre Fähigkeit, zu arbeiten, massiv eingeschränkt, sodass sie seitdem als arbeitsunfähig gilt. Die Frau sieht sich durch diese gesundheitlichen Einschränkungen in ihrer Lebensführung stark beeinträchtigt und führt sie auf die Corona-Impfungen zurück.
In der Klage fordert die 44-Jährige eine Entschädigung von über 210.000 Euro, die unter anderem ihre entgangenen Einkünfte sowie Schmerzensgeld umfassen soll. Ein zentrales Element des Verfahrens ist die Frage, ob die Klägerin vor den Impfungen hinreichend über mögliche Risiken und Nebenwirkungen informiert wurde. Dabei stellt sich vor allem die Frage, ob die Informationen den gesetzlichen Anforderungen an eine umfassende Aufklärung entsprechen.
Der Fall wurde kürzlich vor dem Landgericht Memmingen verhandelt, wobei die Sitzung öffentlich war. Beide Seiten hatten die Möglichkeit, ihre Argumente vorzubringen. Die Beklagte, der Freistaat Bayern, wies die Vorwürfe zurück und betonte, dass sämtliche erforderlichen Aufklärungsmaßnahmen getroffen worden seien. Sie verwies darauf, dass die Impfungen von den zuständigen Gesundheitsbehörden empfohlen und als sicher galten. Die Klägerin wiederum argumentierte, dass sie nie ausreichend über die potenziellen Risiken und Nebenwirkungen der Impfungen informiert worden sei.
Das Gericht wird nun in den kommenden Wochen die Beweise und Argumente beider Seiten prüfen. Eine Entscheidung wird voraussichtlich in etwa zwei Monaten erwartet. Der Ausgang dieses Verfahrens könnte nicht nur für die Klägerin von Bedeutung sein, sondern auch für die rechtliche Bewertung von Aufklärungspflichten im Kontext der Corona-Impfungen insgesamt.
Geschrieben von: Bernd Krause
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