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Die rund 10.000 Beschäftigten der bayerischen Brauwirtschaft erhalten mehr Lohn und eine neue soziale Absicherung. Der neue Tarifvertrag sieht Lohnerhöhungen in zwei Stufen vor: 3,4 % ab März 2025 und weitere 3,1 % ab März 2026. Zudem wird ab Mai 2026 eine arbeitgeberfinanzierte Berufsunfähigkeitsversicherung eingeführt – ohne Gesundheitsprüfung. Die Gewerkschaft NGG bezeichnet den Abschluss als großen Erfolg für die Beschäftigten.
Die rund 10.000 Beschäftigten der bayerischen Brauwirtschaft können sich über mehr Geld und eine neue soziale Absicherung freuen. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) und die Arbeitgeber haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der neben deutlichen Lohnerhöhungen auch eine arbeitgeberfinanzierte Berufsunfähigkeitsversicherung beinhaltet.
Die Löhne und Ausbildungsvergütungen steigen in zwei Stufen: Zum 1. März 2025 gibt es eine Erhöhung um 3,4 %, ein weiteres Plus von 3,1 % folgt zum 1. März 2026. Zudem wird ab dem 1. Mai 2026 erstmals eine tarifliche Berufsunfähigkeitsversicherung für alle Beschäftigten eingeführt. Diese soll ohne Gesundheitsprüfung gewährt werden und bietet finanzielle Sicherheit für den Fall, dass Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr arbeiten können.
„Das ist ein großartiges Ergebnis, das die Kaufkraft unserer Kolleginnen und Kollegen stärkt und ihnen zusätzliche soziale Absicherung bietet“, erklärt NGG-Verhandlungsführer Mustafa Öz. Besonders hebt er die Berufsunfähigkeitsversicherung hervor: „So etwas gibt es bundesweit in keinem anderen Tarifvertrag.“
Zum Arbeitgeberverband gehören zahlreiche namhafte Brauereien, darunter Augustiner, Paulaner, Erdinger, Löwenbräu und das Staatliche Hofbräuhaus München. Der neue Tarifabschluss sei ein wichtiger Erfolg für die Branche und nur durch die Geschlossenheit der Beschäftigten möglich gewesen, betont die Gewerkschaft.
Geschrieben von: Niklas Bitzenauer
Allgäu Bier Brauwirtschaft lohn