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Am vergangenen Donnerstag verweigerten Beamte der Grenzpolizeiinspektion Memmingen drei Personen die Einreise nach Deutschland aufgrund gefälschter Dokumente. Bei einer Einreisekontrolle, die von Tirana (Albanien) aus durchgeführt wurde, legten ein 24-jähriger und ein 23-jähriger Albaner gefälschte Rückflugtickets sowie Hotelbuchungen vor, um ihren Aufenthaltszweck und Rückreisewillen zu verschleiern.
Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise eingeleitet. Sie mussten Sicherheitsleistungen in mittlerer dreistelliger Höhe hinterlegen, bevor ihnen die Einreise nach Deutschland verweigert wurde. Zusätzlich erwartet die beiden Albaner ein Einreise- und Aufenthaltsverbot für alle Schengen-Staaten.
Ebenfalls verweigerten die Beamten einem 45-jährigen Montenegriner die Einreise, da er seine zulässige Aufenthaltsdauer im Schengen-Raum von 90 Tagen bereits überschritten hatte. Alle drei Betroffenen traten nach der Kontrolle ihren Rückflug an.
Die Grenzpolizeiinspektion Memmingen betont, dass solche Fälschungen und Verstöße gegen Aufenthaltsbestimmungen nicht toleriert werden und konsequent verfolgt werden.
Geschrieben von: pk
Einreiseverweigerungen gefälschter Dokumente