Seit etwa zwei Jahren nehmen Fraßschäden an Obstbäumen im Landkreis Lindau durch Biber zu. Auch wenn der Biber unter Naturschutz steht, gibt es Maßnahmen, die betroffene Bürger gemeinsam mit der Unteren Naturschutzbehörde ergreifen können. Das Bayerische Bibermanagement berücksichtigt dabei nicht nur den Schutz des Tieres, sondern auch die Gefährdung von Objekten und wirtschaftliche Schäden.
Betroffene Bürger im Landkreis Lindau, die Schäden durch Biber befürchten oder bereits festgestellt haben, können sich unter umweltnaturschutz@landkreis-lindau.de melden, um Unterstützung und Beratung zu erhalten.
So laufen die Maßnahmen ab:
Zu Beginn erfolgt eine Information und Aufklärung durch die Biberberater oder die Untere Naturschutzbehörde. Im Landkreis Lindau sind zwei ehrenamtliche Biberberater tätig, die sich mit den Problemen vor Ort auskennen. Sie nehmen die Schäden auf und beraten hinsichtlich geeigneter Präventivmaßnahmen.
Präventive Maßnahmen:
Je nach Art und Ausmaß des Schadens können verschiedene Maßnahmen ergriffen werden. Um Bäume zu schützen, werden sogenannte Drahthosen an den betroffenen Bäumen angebracht. Bei Überstauungen durch Biberdämme kann die Integration von Drainagerohren in den Damm helfen, den Wasserspiegel zu regulieren und so Schäden zu verhindern. Um Biber aus bestimmten Bereichen wie Obstplantagen fernzuhalten, können Elektrozäune oder feste Zäune installiert werden. Diese präventiven Maßnahmen haben Vorrang und werden auch staatlich gefördert.
Weitergehende Maßnahmen:
Wenn Infrastruktur gefährdet ist oder wenn Präventivmaßnahmen keine langfristige Wirkung zeigen, können weitergehende Maßnahmen wie die Entfernung von Biberdämmen, die Umsiedlung oder sogar die Entnahme von Bibern im Einzelfall notwendig werden. Im Landkreis Lindau erfolgt die Entfernung von Biberdämmen vor allem bei Überstauungen landwirtschaftlicher Flächen oder bei Gefährdung der Infrastruktur, meist außerhalb der Setz- und Aufzuchtzeit der Biber-Jungen und mit Unterstützung der jeweiligen Bauhöfe in den Gemeinden.
Schadenersatz durch den Biberfonds:
Für land-, forst- und teichwirtschaftliche Schäden aufgrund von Bibern gibt es die Möglichkeit, einen Ausgleich über den bayerischen Biberfonds zu erhalten. Betroffene Landwirte können den Schaden bei der Unteren Naturschutzbehörde melden und erhalten gegebenenfalls eine Entschädigung.
Das Bayerische Bibermanagement bietet somit eine Vielzahl an Maßnahmen, um Konflikte zwischen Bibern und landwirtschaftlicher Nutzung zu lösen und gleichzeitig den Schutz des Tieres zu gewährleisten. Betroffene Bürger können sich jederzeit für eine Beratung an die Untere Naturschutzbehörde wenden.
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