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Im Prozess um ein tödliches Überholmanöver bei Bad Waldsee hat das Landgericht Ravensburg die Haftstrafe von eineinhalb Jahren für den 36-jährigen Autofahrer bestätigt. Die Berufung des Angeklagten wurde abgelehnt.
Der Mann hatte vor zwei Jahren einen tragischen Unfall bei Bad Waldsee verursacht, als er ein riskantes Überholmanöver durchführte. Bei dem Vorfall starb eine 18-Jährige, mehrere andere Personen wurden schwer verletzt. Zusätzlich beging der Autofahrer Fahrerflucht und flüchtete vom Unfallort.
Im ersten Prozess war der 36-Jährige zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. In dem Berufungsverfahren hatte der Angeklagte gehofft, eine Bewährungsstrafe zu erhalten, um eine Haftstrafe zu vermeiden. Doch das Gericht lehnte den Antrag ab und bestätigte die ursprüngliche Strafe.
Das Gericht stellte zudem fest, dass der Angeklagte trotz eines entzogenen Führerscheins weiterhin ein Fahrzeug geführt hatte. Dies habe gezeigt, dass der Mann keinerlei Bereitschaft zeige, sich an geltende Regeln zu halten.
Im Verlauf des Berufungsprozesses gestand der 36-Jährige, dass er den Unfall bemerkt hatte, aber dennoch von der Unfallstelle geflüchtet war. Diese Tatsache hatte er in der ersten Verhandlung noch geleugnet.
Der Verteidiger des Angeklagten kündigte an, gegen das Urteil Revision einzulegen.
Geschrieben von: Bernd Krause
Bad Waldsee Berufungsverfahren Haftsstrafe bestätigt Landgericht Ravensburg Unfall