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Am späten Nachmittag des 18. Dezember 2024 führten Beamte der Polizeiinspektion Buchloe eine Kontrolle auf der Buchloer Straße in Waal durch.
Dabei überprüften sie einen 37-jährigen E-Scooter-Fahrer und stellten fest, dass der E-Scooter des Mannes kein gültiges Versicherungskennzeichen aufwies.
Da der Betrieb eines solchen Fahrzeugs ohne die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung einen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz darstellt, leitete die Polizei ein Ermittlungsverfahren gegen den Fahrer ein.
Die Polizei weist darauf hin, dass Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 6 km/h versicherungspflichtig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift kann nicht nur rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, sondern im Schadensfall auch zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Fahrer führen.
Geschrieben von: pk
E-Scooter Polizei Versicherung Waal