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Der Nikolaustag (6. Dezember) nahm für zwei Personen eine unerwartete Wendung. Eine 24-jährige Ungarin wurde von der Bundespolizei Lindau wegen der Ausübung verbotener Prostitution in Haft genommen, während ein Syrer nach einem versuchten illegalen Aufenthalt in Deutschland nach Bulgarien zurückgewiesen wurde.
In den frühen Morgenstunden des 6. Dezember kontrollierten Bundespolizisten am Grenzübergang Hörbranz (BAB96) einen Kleinbus mit ungarischer Zulassung. Bei der Überprüfung einer mitreisenden Frau schlug der Fahndungscomputer an. Es stellte sich heraus, dass gegen die 24-jährige Ungarin ein Haftbefehl wegen Ausübung verbotener Prostitution vorlag. Die Frau hätte eine Geldstrafe von rund 1.500 Euro zu begleichen gehabt, konnte jedoch nicht die geforderte Summe aufbringen. Daher wurde sie zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Memmingen eingeliefert.
Im Laufe des Tages kontrollierten die Bundespolizisten im EuroCity 97 von Zürich nach München einen syrischen Staatsangehörigen. Der 27-jährige Mann konnte sich nur mit einem bulgarischen Fremdenpass und einem Aufenthaltstitel ausweisen, der jedoch nur für Bulgarien gültig war. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein bis April 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland besteht. Der Mann war erst im Oktober dieses Jahres nach einem abgelehnten Asylantrag nach Bulgarien abgeschoben worden. Obwohl er angab, einen Freund in München besuchen zu wollen, war ihm das Einreiseverbot nicht bekannt.
Die Bundespolizei zeigte den Syrer wegen versuchter unerlaubter Einreise an und wies ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch am selben Abend mit dem Flugzeug nach Bulgarien zurück.
Geschrieben von: pk
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