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Allgäu: Netzentgelte und Abgaben steigen leicht – Neue Strompreise ab Januar 2025

today15. November 2024 56

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Zum Jahreswechsel 2024/25 kommt es zu einer Anpassung der Strompreise für Haushaltskunden in Deutschland. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben werden sowohl die Netzentgelte als auch eine Umlage zur Netznutzung erhöht. Dies führt zu einem moderaten Anstieg der Strompreise für die Kunden der Allgäuer Überlandwerke (AÜW) und ihrer Partner, einschließlich der AllgäuStrom-Produkte.

Foto: Pixabay

Der Strompreis setzt sich aus drei wesentlichen Bestandteilen zusammen: den Energiekosten, den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben. Der Teil der Energiekosten, der von AÜW beeinflusst wird, bleibt zum Jahreswechsel stabil. Lediglich die beiden anderen Bestandteile – die Netzentgelte und die Umlagen – erfahren eine Erhöhung, die sich in den Preisen der AÜW-Stromprodukte widerspiegelt.

Ab Januar 2025 sind alle Netzbetreiber in Deutschland, einschließlich der AllgäuNetz, durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) verpflichtet, ihre Netzentgelte anzupassen. Dies führt zu höheren Transportkosten für den Strom in die Region. AÜW gibt diese höheren Netzentgelte 1:1 an ihre Kunden weiter. Das bedeutet, dass der Strompreis in der Grund- und Ersatzversorgung sowie bei den Produkten der AllgäuStrom-Familie moderat ansteigt.

Eine weitere Veränderung betrifft die Umlage für die Netznutzung. In Deutschland gibt es Regionen, die aufgrund eines hohen Anteils erneuerbarer Energien stärker auf den Ausbau ihrer Stromnetze angewiesen sind. Um die Mehrkosten aus diesen Bereichen gerecht zu verteilen, hat die Bundesnetzagentur eine Erhöhung der sogenannten „Umlage für besondere einspeiseseitige Netznutzung“ beschlossen. Auch diese Erhöhung wird ab Januar 2025 im Strompreis berücksichtigt.

Die Anpassung der Netzentgelte sowie der Umlagen führt zu einer moderaten Erhöhung des Endkundenstrompreises im Allgäu. Für Kunden des Tarifs AllgäuStrom Basis steigt der Arbeitspreis je Kilowattstunde (kWh) brutto von 32,19 Cent auf 34,62 Cent. In der Grundversorgung (ET Land) erhöht sich der Arbeitspreis von 36,48 Cent/kWh auf 38,90 Cent/kWh.

Für einen durchschnittlichen 3-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3.500 kWh bedeutet dies eine Erhöhung der Jahreskosten um 84,84 Euro. Der monatliche Abschlag steigt somit um 7,07 Euro.

 

Alle betroffenen AÜW-Kunden werden über die Änderungen informiert. Dies erfolgt entweder per Post oder – bei Nutzung des AÜW Onlineportals – per E-Mail. Kunden, die Fragen zur Strompreisanpassung haben, können sich an die AÜW-Kundencenter in Kempten und Immenstadt oder an die AÜW-Hotline.

Die AÜW-Mitarbeiter stehen bereit, um alle Fragen rund um die neuen Strompreise zu beantworten und eine umfassende Beratung zu bieten.

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Written by: pk

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