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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Am Donnerstagvormittag kam es auf einer Baustelle in Leuterschach/Fechsen zu einem schweren Betriebsunfall. Ein 40-jähriger Handwerker, der auf einem Neubau mit der Vorbereitung für den Einbau eines Dachfensters beschäftigt war, stürzte aus bisher ungeklärten Gründen vom Dach. Der Mann fiel aus einer Höhe von mehr als drei Metern auf den Boden und erlitt dabei eine mittelschwere Verletzung am Bein.
Nach dem Unfall wurde der 40-Jährige sofort medizinisch versorgt und mit einem Rettungswagen in ein nahegelegenes Krankenhaus gebracht. Zum Glück waren die Verletzungen nicht lebensbedrohlich, jedoch erfordern sie weitere ärztliche Behandlungen.
Bei der Unfallaufnahme durch die Polizei Marktoberdorf stellte sich heraus, dass die vorgeschriebene Absturzsicherung zum Zeitpunkt des Unfalls offenbar nicht genutzt wurde. Diese Sicherung ist bei Arbeiten auf Dächern in einer Höhe von über zwei Metern gesetzlich vorgeschrieben und soll das Risiko eines Absturzes minimieren. Warum die Sicherung nicht im Einsatz war, wird nun im Rahmen der weiteren Ermittlungen geprüft.
Der Vorfall wirft Fragen bezüglich der Sicherheitsvorkehrungen auf der Baustelle auf, da die Nichtnutzung der Absturzsicherung eine schwerwiegende Verletzung der Arbeitsschutzbestimmungen darstellt. Die Polizei hat die Ermittlungen zur Klärung der genauen Umstände aufgenommen und untersucht, ob möglicherweise fahrlässiges Verhalten oder Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften zum Unfall geführt haben könnten.
Solche Unfälle verdeutlichen die Bedeutung von strengen Sicherheitsmaßnahmen auf Baustellen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter zu sorgen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Vorkehrungen, wie Absturzsicherungen, konsequent eingehalten werden.
Geschrieben von: Bernd Krause