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Nach einer Messerattacke in Kaufbeuren mit einem verletzten 20-Jährigen am Sonntag, hat ein Haftrichter Untersuchungshaft abgelehnt – mangels dringenden Tatverdachts eines versuchten Tötungsdelikts oder der gefährlichen Körperverletzung. Der 23-jährige Tatverdächtige wurde somit wieder auf freien Fuß gelassen, während die Staatsanwaltschaft von einem versuchten Tötungsdelikt ausgegangen war.
Am Sonntagmittag kam es in einer Wohnung in der Peter-Schegg-Straße in Kaufbeuren zu einem Streit zwischen zwei Freunden im Alter von 20 und 23. Beide waren deutlich alkoholisiert. Im Verlauf des Streits griff der 23-Jährige zu einem Messer und verletzte den 20-Jährigen damit im Torso- und Beinbereich. Da die Schwere der Verletzungen zunächst nicht bekannt war, wurde der 20-jährige Mann notärztlich versorgt und einer Behandlung im Krankenhaus unterzogen. Die Verletzungen waren nicht lebensgefährlich, der Verletzte kann voraussichtlich in den kommenden Tagen wieder das Krankenhaus verlassen.
Die hinzugerufene Polizei ging nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft von einem versuchten Tötungsdelikt aus. Die Polizeistreifen nahmen den 23-jährigen Mann noch an der Tatwohnung widerstandlos fest und die Kriminalpolizei führte ihn am Montag dem Haftrichter vor. Dieser lehnte den von der Staatsanwaltschaft Kempten beantragten Haftbefehl mangels dringenden Tatverdachtes eines versuchten Tötungsdeliktes oder der gefährlichen Körperverletzung ab. Der 23-Jährige wurde daher nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen. Die weiteren Ermittlungen dauern an. (KPS Kaufbeuren)
Geschrieben von: Redaktion
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