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Am Dienstagvormittag (02.07.2024) führten Beamte der Autobahnpolizeistation Memmingen umfangreiche Schwerverkehrskontrollen auf der BAB 7 durch. Dabei wurden mehrere Verstöße festgestellt.
Bei der Kontrolle eines 57-jährigen Berufskraftfahrers stellten die Beamten fest, dass dieser mit seinem Sattelzug am Kontrolltag einmal mit 112 km/h statt der erlaubten 80 km/h unterwegs war. Gegen den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund seines fehlenden festen Wohnsitzes in Deutschland musste der Fahrer eine Sicherheitsleistung im unteren dreistelligen Bereich entrichten. Nach Zahlung durfte er seine Fahrt fortsetzen.
Ein weiterer Verstoß wurde bei einem 52-jährigen Lkw-Fahrer festgestellt, der auf der A7 in Richtung Füssen unterwegs war. Bei einer Kontrolle auf dem Parkplatz Tannengarten-West stellten die Beamten fest, dass die Fahrerlaubnis des Mannes vor knapp drei Wochen abgelaufen war. Wegen des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis leiteten die Beamten ein Strafverfahren ein und untersagten die Weiterfahrt. Auch dieser Fahrer musste aufgrund seines fehlenden festen Wohnsitzes in Deutschland eine Sicherheitsleistung im mittleren dreistelligen Bereich zahlen. Seine Spedition organisierte anschließend einen Ersatzfahrer.
Geschrieben von: Anton Bier