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Schülerinnen und Schüler weiterführender Schulen im Landkreis Ostallgäu haben die Möglichkeit, die Kosten für ihren Schulweg im Schuljahr 2023/2024 erstattet zu bekommen. Die Anträge müssen jedoch spätestens bis zum 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Nach diesem Stichtag eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Bei Posteinsendungen zählt das Eingangsdatum.
Für Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulweg im laufenden oder kommenden Schuljahr mit dem Auto zurücklegen möchten, ist eine Kostenerstattung nur in Ausnahmefällen möglich. Hierbei ist es erforderlich, bereits vor der ersten Fahrt Rücksprache mit dem Landratsamt zu halten und eine Genehmigung einzuholen.
Anträge werden grundsätzlich genehmigt, wenn keine öffentliche Verkehrsverbindung besteht oder die Nutzung eines privaten Kraftfahrzeugs an mindestens drei Tagen pro Woche eine Zeitersparnis von jeweils mehr als zwei Stunden mit sich bringt.
Für die Erstattungsanträge sowie die Anträge zur Genehmigung eines privaten Fahrzeugs ist eine Bestätigung der jeweiligen Schule erforderlich. Diese Bestätigung kann in den Schulsekretariaten eingeholt werden, die bis zum Ende des Schuljahres besetzt sind.
Seit dem 1. Mai 2023 gibt es das Deutschlandticket, das zur unbegrenzten Nutzung der Züge in der 2. Wagenklasse sowie anderer Verkehrsmittel des ÖPNV im entsprechenden Geltungsbereich berechtigt. Wenn das Deutschlandticket die günstigste Option für den Schulweg ist, muss dieses verwendet werden. Erstattungen erfolgen maximal bis zur Höhe der Kosten des Deutschlandtickets.
Geschrieben von: Anton Bier