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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Die Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Augsburg führt täglich zollrechtliche Kontrollen an Autobahnen und auf Landstraßen durch. Mitte März wurden bei einer gemeinsamen Einreisekontrolle mit der Grenzpolizeistation Pfronten am Grenztunnel Füssen auf der A7, Fahrtrichtung Ulm, zwei Fahrzeuge, die in der Schweiz bzw. in Moldawien zugelassen waren, einer zollrechtlichen Kontrolle unterzogen.
Der Fahrer des Autos mit schweizerischer Zulassung gab an, dass er von einem Geschäftstermin komme und zurück zu seinem deutschen Wohnort fahre. Ende Januar 2022 ist er von der Schweiz mit seiner Familie wieder nach Deutschland gezogen. Sein Auto habe er dabei nicht als Umzugsgut angemeldet, da er beabsichtigt, dieses in der Schweiz zu verkaufen.
Der Fahrer des Pkw mit moldawischer Zulassung gab an, dass sein Hauptwohnsitz in Italien liege und er das Auto von seinen Eltern geschenkt bekommen habe.
Sowohl die Schweiz als auch Moldawien gehören nicht zur Europäischen Union. In der EU ansässige Personen sind verpflichtet, die Einfuhr von Waren aus einem Nicht-EU-Staat beim Zoll anzumelden und entsprechende Einfuhrabgaben zu bezahlen. Beide Fahrer konnten den Beamten keinen Verzollungsnachweis für ihre Fahrzeuge vorlegen. Deshalb wurde gegen beide Fahrzeugbesitzer jeweils ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet.
Die Zollbeamten ermittelten die Werte der Fahrzeuge und setzten Steuern in Höhe von 3.090,00 Euro
bzw. 6.180,00 Euro für die angefallenen Einfuhrabgaben fest. Für den Fahrer des PKW mit moldawischer Zulassung und Wohnsitz in Italien wurde zudem eine Sicherheitsleistung für Strafe und Kosten in Höhe von 8.400,00 Euro festgesetzt. Auf eine Sicherstellung der Fahrzeuge wurde in beiden Fällen verzichtet.
Am darauffolgenden Tag wurde von der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Augsburg ein Kleintransporter mit rumänischer Zulassung auf der A8, an der Anschlussstelle Leipheim, einer Zollkontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle konnten dem Fahrer 22 Stangen Zigaretten zugeordnet werden. Nach genauerer Überprüfung des Fahrzeugs wurden Unterlagen gefunden, die belegen,
dass der Fahrer erst wenige Wochen zuvor knapp 6.000 Stück Zigaretten geschmuggelt hatte. Auch in diesem Fall wurde von den Zollbeamten ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Insgesamt wurden 4.380 Stück Zigaretten diverser Marken sichergestellt. Die Beamten fertigten einen Tabaksteuerbescheid in Höhe von 758,11 Euro und setzten eine Sicherheitsleitung für die zu erwartende Strafe und Kosten in Höhe von 500,00 Euro fest.
Geschrieben von: Redaktion