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Landkreis Lindau: Kontaktnachverfolgung weiter eingeschränkt

today18. Januar 2022 13

Hintergrund
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Die hochansteckende Omikron-Variante verbreitet sich im gesamten Landkreis Lindau und trifft aktuell eher jüngere Menschen unter 50 Jahren. Betroffen sind Schulklassen und Kindertageseinrichtungen, aber es gibt auch auffallend viele Erstinfektionen, bei denen eine Ansteckung nicht nachvollzogen werden kann. Viele Meldungen kommen über die Hausärzte und hier ist der Großteil der Patienten symptomatisch, wenn auch oftmals mit leichten Verläufen.

Allein am Dienstagvormittag wurden auf dieser Schiene über 170 positive PCR-Testungen gemeldet. Hinzukommen dann je nach Laborauslastung ab spätem Nachmittag die Testergebnisse vom Testzentrum an der Bösenreutiner Steig. Allein am Montagabend wurden dort 412 PCR-Testungen durchgeführt. Es kam deshalb zu Wartezeiten von etwa zwei Stunden.

Das Team von Allgäu Medical hatte erst um 21.30 Uhr die letzten Testungen durchgeführt: „Auch in den nächsten Tagen rechnen wir mit einem hohem Testaufkommen und bitten die Menschen, sich auf längere Wartezeiten einzustellen. Aber ich kann versichern: Weggeschickt wird niemand. Wir testen so lange in die Nacht hinein wie nötig“, so Wolfgang Strahl von Allgäu Medical. Er verweist jedoch auch nochmals auf die Vorgaben für kostenlose PCR-Testungen, denn diese erhalten nur bestimmte Personengruppen.

Auch im Gesundheitsamt führen die hohen Infektionszahlen zu weiteren Einschränkungen. Musste in der vergangenen Woche bereits eine umfangreiche Kontaktnachverfolgung eingestellt werden, so können nun nicht mehr alle Betroffene persönlich kontaktiert werden. Diese werden nun in erster Linie schriftlich informiert. „Ich hätte es gerne anders, denn die persönliche Betreuung und Begleitung der Erkrankten war uns allen immer ein wichtiges Anliegen“, bedauert Landrat Elmar Stegmann, aber die sehr hohe Arbeitsbelastung lasse diese enge Begleitung nicht mehr zu.

Kontaktnachverfolgung an den Schulen und in Kindertageseinrichtungen

Auch für die Schulen und Kindertageseinrichtungen ändert sich das Vorgehen bei der Kontaktnachverfolgung. So werden vorerst nur noch tatsächlich infizierte Kinder und deren Familien kontaktiert. Alle anderen Kinder und Familienangehörige erhalten über die jeweilige Schule / Gruppe / Einrichtung eine TAN für einen PCR-Test am Testzentrum Bösenreutin. Hintergrund ist, dass aufgrund der massiv gestiegenen Fallzahlen die sehr komplexe und aufwändige Ermittlung von Quarantänefällen derzeit nicht erfolgen kann.

Wer erhält aktuell einen kostenlosen PCR-Test im Testzentrum?

  • Nach zwei Stunden Wartezeit weggeschickt zu werden, da kein Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test besteht, ist ärgerlich. Deshalb hier eine Auflistung, wer im Testzentrum einen kostenlosen PCR-Test machen kann:
  • Kontaktpersonen, die über das Gesundheitsamt aufgefordert wurden, einen PCR-Test durchzuführen.
  • Personen, bei denen ein Antigen-Schnelltest oder Selbsttest positiv ausgefallen sind. Das Vorzeigen eines positiven Schnellteststreifens genügt, um eine PCR-Kontrolltestung zu erhalten. Der Schnellteststreifen wird jedoch vor Ort einbehalten.
  • Ein roter Warnhinweis in der Corona-Warn-App „erhöhtes Risiko“ berechtigt ebenfalls zu einem kostenlosen PCR-Test im Testzentrum. Dafür genügt es, die App im Testzentrum vorzuzeigen.
  • Menschen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht oder noch nicht vollständig geimpft werden können (bitte formlosen ärztlichen Nachweis mitbringen).
  • Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sofern die Einrichtung keine eigenen Testungen durchführt (bitte formlosen Nachweis von der Einrichtung mitbringen).
  • Schwangere (bis 31. März 2022)
  • Stillende (bis auf Weiteres)
  • Patienten vor Aufnahme in eine Einrichtung (bitte Beleg der Einrichtung über den Termin der Aufnahme und die Notwendigkeit einer Testung), wie Krankenhäuser, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der genannten Einrichtungen vergleichbar sind, Pflegeheime, Obdachlosenunterkünfte, Asyl-Gemeinschaftsunterkünfte, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Berufliche Rehakliniken.
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Geschrieben von: Redaktion

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