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Panorama

Schwaben: Aufschiebbare stationäre Behandlungen weiter untersagt

today11. Januar 2022

Hintergrund
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Aufschiebbare stationäre Behandlungen bleiben in Schwaben bis auf Weiteres untersagt. Damit soll die stationäre Versorgung von Notfällen unf COVID19-Patienten sichergestellt werden.

Angesichts der sich im 4. Quartal 2021 zuspitzenden Situation in den Krankenhäusern sind medizinisch aufschiebbare stationäre Behandlungen in Schwaben bereits seit November 2021 untersagt.

Entsprechende Anordnungen mit einer Geltungsdauer bis zunächst 31.01.2022 haben die drei Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung für Schwaben bereits im November 2021 getroffen. Auf diesem Weg soll die stationäre Versorgung von Notfällen und COVID19-Patienten sichergestellt werden. Die rechtliche Grundlage für den Erlass dieser Maßnahmen hat die Bayerische Staatsregierung ausdrücklich geschaffen.

In den letzten Wochen des Jahres 2021 war die umfängliche intensivmedizinische Versorgung in Schwaben lokal an der Kapazitätsgrenze. Eine wachsende Zahl musste unter großem medizinischen und organisatorischen Aufwand in andere Häuser innerhalb Schwabens oder in andere Regierungsbezirke verlegt werden. Der Appell der Regierung von Schwaben richtet sich weiterhin auf Maßnahmen, bei denen jeder Verantwortung tragen und mitmachen soll: Kontakte vermeiden, soweit es nur geht. Erstimpfungen, auch wenn man bisher noch nicht überzeugt war, Auffrischungs- und Boosterimpfungen zur Sicherstellung eines ausreichenden Impfschutzes.

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Geschrieben von: Redaktion

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