AD
play_arrow

keyboard_arrow_right

Listeners:

Top listeners:

skip_previous skip_next
00:00 00:00
playlist_play chevron_left
volume_up
  • play_arrow

    AllgäuHIT

  • cover play_arrow

    AllgäuHIT-Kaffeeklatsch: mit Rebecca Simoneit-Barum vom Zirkus Charles Knie

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

  • cover play_arrow

    „Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger

Panorama

"s`Allgäu schealed" auch heuer wieder – Regelungen für Silvester

today31. Dezember 2021 45

Hintergrund
share close
AD

Das zweite Corona-Silvester steht an – Feiern ist grundsätzlich möglich, aber nur in abgespeckter Form. Da der Feuerwerksverkauf auch heuer wieder untersagt ist, wird in den Sozialen Netzwerken wieder zur Aktion "s`Allgäu schealed" aufgerufen – frei nach dem Motto, wir läuten 2022 mit Kuhglocken ein.

Prinzipiell gelten die aktuellen Corona-Regelungen. Mit der Ausnahme, dass heute in Gaststätten und Restaurants die Sperrstunde wegfällt. Ähnlich wie im letzten Jahr an Silvester herrschen Kontaktbeschränkungen auch im öffentlichen Raum: Für Geimpfte gilt: es dürfen sich höchstens 10 Personen treffen, Kinder unter 14 sind hiervon ausgenommen. Für Ungeimpfte gilt: Treffen mit höchstens zwei Personen eines anderen Haushaltes – Kinder ausgenommen.

Alternative zum Feuerwerk

Viele  Allgäuer haben es letztes Jahr schon gemacht und auch für dieses Jahr ist es wieder geplant: die Aktion: s´Allgäu schealed. Im Prinzip ist es ganz leicht erklärt. Wenn man eine Kuhglocke zu Hause hat nimmt man die um das neue Jahr einzuleuten, wenn nicht, dann irgendwas anderes. Hauptsache es macht Krach.

Manche Landkreise und kreisfreien Städte haben zusätzlich zu den genannten Einschränkungen Allgemeinverfügungen erlassen. An diversen Orten und Plätzen gelten Ansammlungsverbote.

Landkreis Ostallgäu

  • Füssen: Kaiser-Maximilian-Platz, Stadtbrunnen Reichenstraße, Festplatz Kemptener Straße, Morisse, Herzogstraße nähe REWE und Venetianerwinkel
  • Irsee:  Freizeitgelände Oggenrieder Weiher, Meinrad-Spieß-Platz, Sportgelände
  • Pforzen: Kreuzungsbereich Kirchplatz
  • Rieden am Forggensee: Sportgelände

Zudem ist in diesen Bereichen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände untersagt.

 

Kempten

Ansammlungsverbot auf folgenden öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen:

  • der Bereich vom Parkplatz an der Allgäu-Halle über Forum Allgäu, Bahnhofstraße und Burgstraße mit Burghalde bis über die St. Mang-Brücke zum Bayerischen Hof, weiter über Illerstraße, Parkplatz an der Feuerwehr, den Hofgarten bis zum Kornhausplatz und über den Stadtpark, den Königsplatz, die Salz- und die Mozartstraße zurück zur Allgäu-Halle.
  • Engelhaldepark
  • Freiflächen des APC (Archäologischer Park Cambodunum)
  • Altstadtpark an der Iller
  • Audogarplatz (Jägerdenkmal)

Zusätzlich sind an diesen Plätzen pyrotechnische Gegenstände mit Ausnahme von Wunderkerzen, Knallerbsen, Tretknallern und Tischfeuerwerk verboten. "Diese Regelung dient dazu, zusätzliche Betreuungsfälle mit Verletzungen durch Feuerwerkskörper in den bereits ausgelasteten Notaufnahmen zu verhindern und damit die Kliniken zu entlasten", heißt es in der Allgemeinverfügung.

 

Kaufbeuren

Im gesamten Altstadtbereich von Kaufbeuren sowie im Bereich der Spittelmühlkreuzung, des Neuen Marktes/Bürgerplatzes in Neugablonz und des Parkplatzes/Aussichtspunktes an der Höfelmayrkapelle ist sind Ansammlungen von mehr als zehn Personen verboten, ebenfalls das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II – Wunderkerzen, Knallerbsen, Tretknaller u.ä. fallen nicht unter diese Regelung.

 

Memmingen

Im gesamten Altstadtbereich sowie im Bereich der Spittelmühlkreuzung, des Neuen Marktes/Bürgerplatzes in Neugablonz, und des Parkplatzes/Aussichtspunktes an der Höfelmayrkapelle sind Ansammlungen sowie das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie II untersagt, auch hier fallen Wunderkerzen u.ä. nicht unter die Regelungen.

 

Die Landkreise Unterallgäu, Oberallgäu, Lindau und Ravensburg haben keine expliziten Allgemeinverfügungen erlassen. Allerdings gelten hier natürlich auch die derzeit geltenden Kontaktbeschränkungen.

AD

Geschrieben von: Redaktion

Rate it
AD
AD
AD
AD
0%