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Bis zum 1. Mai 2022 können Autorinnen und Autorinnen unveröffentlichte Texte zum Thema „lost places. Verlorene Orte“ einreichen. Ausgewählte Beiträge prämiert der Bezirk mit insgesamt 6.000 Euro.
Der Bezirk Schwaben hat die Ausschreibung des Schwäbischen Literaturpreises 2022 gestartet: Bis zum 1. Mai 2022 nimmt die Bezirksheimatpflege unveröffentlichte Prosatexte unter der E-Mailadresse Literaturpreis@Bezirk-Schwaben.de entgegen. „Nachdem der Schwäbische Literaturpreis 2021 zum ersten Mal in seiner langen Geschichte pausierte, setzen wir im kommenden Jahr wieder ein starkes Zeichen für die regionale Literatur“, sagt Bezirkstagspräsident Martin Sailer. „Ich bin zuversichtlich, dass es gelingen wird, die vielfältigen und vielschichtigen Stimmen unserer Heimat abzubilden.“ Bezirksheimatpfleger Christoph Lang ergänzt: „Literarische Texte geben einer Region ihr unverwechselbares Gesicht. Auch deshalb schreibt der Bezirk Schwaben bereits seit 2005 den Schwäbischen Literaturpreis aus.“
Teilnahmeberechtigt sind Autorinnen und Autoren mit Lebensmittelpunkt oder biografischen Wurzeln im schwäbisch-alemannischen Kulturraum. Wer außerhalb des schwäbisch-alemannischen Kulturraums lebt, ist dazu aufgerufen, die biografischen Wurzeln zum genannten Kulturraum zu erläutern. Drei ausgewählte Beiträge zum vorgegebenen Motto „lost places. Verlorenen Orte“ zeichnet der Bezirk mit Preisgeld in Höhe von 2.500 Euro, 2.000 Euro und 1.500 Euro aus. Teilnehmende bis 25 Jahren haben zudem die Chance auf einen Sonderpreis in Form einer Einladung zur „Meisterklasse Literatur“ bei der Sommerakademie der Schönen Künste, die 2023 in der Schwabenakademie Irsee stattfinden wird. Einen Teil der eingereichten Texte will die Bezirksheimatpflege in einer Anthologie herausgeben.
Die Preisverleihung ist für den 27. September 2022 im Kulturhaus Kresslesmühle geplant. Interessierte können bis 1. Mai 2022 ihre bislang unveröffentlichten Prosatexte ohne Autorenname und Abbildungen mit einer maximalen Textlänge von 30.000 Zeichen (einschließlich Leerstellen) einsenden. Zusätzlich verlangt wird eine Anlage, die die Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und das Geburtsdatum der Teilnehmenden enthält. Autorinnen und Autoren, die außerhalb des schwäbisch-alemannischen Kulturraum leben, erläutern in der Anlage zudem ihre biografischen Wurzeln zu diesem Kulturraum.
Geschrieben von: Redaktion