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Der Allgäuer Landtagsabgeordnete Thomas Gehring reagiert auf einen Brandbrief der Behindertenhilfen aus Kempten und dem Oberallgäu. Gemeinsam mit seiner Fraktionskollegin Kerstin Celina und dem pflegepolitischen Sprecher Andreas Krahl fordert er die Staatsregierung in einem offenen Brief auf, um Amtshilfe der Bundeswehr zu ersuchen, um die Betreuung von Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen sicherzustellen.
Die vierte Corona-Welle gefährde die Versorgung Hilfs- und Pflegebedürftiger. Weihnachten samt Besuchern stehe vor der Tür – und das Personal sei schon jetzt vollkommen am Ende. „Als oberste Katastrophenschutzbehörde kann die Staatsregierung dafür sorgen, ein Amtshilfegesuch bei der Bundeswehr einzureichen. Deren Sanitätsdienst könnte dann den Einrichtungen in dieser Akutsituation unter die Arme greifen,“ erklärt der grüne Abgeordnete Gehring.
"Uns Abgeordnete erreichen drängende Hilferufe der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. und weiterer Verbände aus unterschiedlichsten Regionen Bayerns", heißt es in dem Brief der Abgeordneten. Die ohnehin angespannte Personalsituation in diesen Einrichtungen werde durch die derzeitige Corona-Welle massiv verschärft. Hintergrund seien wiederkehrende Personalausfälle aufgrund von Infektion oder Quarantäne, die zu Betreuungsengpässen führten. infizierte Bewohnerinnen und Bewohner benötigten jedoch intensivere Betreuung. "Die Betreuungssituation von Menschen mit Behinderungen in besonderen Wohnformen ist bis Januar 2022 gefährdet – die Einrichtungen benötigen umgehend unbürokratische Unterstützung durch externes Personal!"
Mit der Amtshilfe vom Sanitätsdienst der Bundeswehr könne in den Einrichtungen das Personal unterstützt werden. Die bisher ergriffenen Maßnahmen wie die Reaktivierung des Pflege Pools der Vereinigung der Pflegenden reiche bei weitem nicht aus. Teilweise erhielten bereits Kliniken Unterstützung durch die Bundeswehr durch ausgebildetes Fachpersonal. Die Abgeordneten bitten darum, dass hierbei auch Einrichtungen von Menschen mit Behinderung berücksichtigt werden. Der Hilferuf der Verbände beziehe sich insbesondere auf den Zeitraum Dezember 2021 bis Januar 2022. Die Einarbeitung sowie die notwendigen Einsatztage externer Helfer könnten jetzt gerade noch rechtzeitig geplant und umgesetzt werden.
Geschrieben von: Redaktion