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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Im Landkreis Ostallgäu hat am 1. Dezember 2021 die 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut an fünf Tagen in Folge den Wert von 1000 unterschritten. Das hat das Landratsamt Ostallgäu bekannt gegeben. Damit gelten im Ostallgäu ab dem 2. Dezember 2021 wieder die allgemeinen Regeln der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.
Durch die Aufhebung der Regeln des regionalen Hotspot-Lockdowns entfällt unter anderem die Schließung der Gastronomie, von Beherbergungsbetrieben und Betrieben, die körpernahe Dienstleistungen anbieten. Außerdem können Präsenzangebote von Hochschulen, außerschulischen Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wieder stattfinden. Zu letzteren zählen unter anderem Musikschulen, Fahrschulen und Einrichtungen der Erwachsenenbildung. Dort gilt die 2G-Regel.
Zudem können unter Einhaltung der 2Gplus-Regel wieder Sport- und Kulturstätten öffnen beziehungsweise Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen stattfinden. Für den Handel gilt eine Obergrenze von 10 Quadratmetern pro Kunde.
Weiterhin gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte und Nichtgenesene. Diese dürfen sich nur zu fünft und mit den Mitgliedern höchstens eines weiteren Hausstandes treffen. Außerdem bleibt es bei der 2G-Regel für Friseure sowie beim FFP-2-Maskenstandard, sofern eine Maskenpflicht besteht.
Geschrieben von: Redaktion