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Österreich hat ihn, Deutschland diskutiert, manch einer denkt sogar über einen Lockdown noch vor Weihnachten nach. Soweit so gut oder auch schlecht. Das Radio AllgäuHIT-Sendegebiet grenzt im Süden an Österreich und der tägliche Austausch und die gegenseitigen Grenzübertritte sind in diesen Tagen von unterschiedlichen Regeln geprägt; außerdem sind das Kleinwalsertal und Jungholz, beide im Sendegebiet, österreichisches Staatsgebiet.
AllgäuHIT Bodensee- und Westallgäu-Redakteur Norbert Kolz hat sich schlau gemacht, was denn nun gilt, vor allem in Bezug auf den Grenzübertritt. Als erstes musste er jedoch herausfinden, an wen er sich wenden kann.
Auf deutscher Seite war der Weg schnell gefunden. Die Bundespolizei in München konnte kurz und knapp die wichtigsten Regeln für den Übertritt von Österreich nach Deutschland in der aktuellen Coronasituation erklären. Wichtig dabei, hier geht es nur um die Personen, die aus Österreich die Grenze nach Deutschland überqueren. Bei der Frage nach den Regeln für den umgekehrten Weg verweist der Pressesprecher bei der Bundespolizei auf die österreichischen Kollegen.
Aber zuerst zur Situation an den bayerischen Grenzübergängen. Die Polizei kontrolliert bei der Einreise zunächst die generelle Aufenthaltsberechtigung und die aktuelle Corona-Einreiseverordnung. Österreich ist derzeit Hochrisikogebiet, ab dem 12. Lebensjahr gilt bei der Einreise nach Deutschland die 3G-Regel, geimpft, genesen oder getestet. Wichtig dabei, ein Schnelltestdarf nicht älter als 48 Stunden, ein PCR-Test nicht älter als 72 Stunden sein.
Das sind die Regeln für den sogenannten „Kleinen Grenzverkehr“. Darunter versteht man einen kurzfristigen Aufenthalt, z.B. eine Einreise für max. 24 Stunden bei Arbeitnehmern, die einen Tagesauftrag erledigen. Das gleiche gilt für Durchreisende. Bei Pendlern, also Arbeitnehmern die täglich zur Arbeitsstelle nach Deutschland einreisen gilt ebenfalls die 3G-Regel, zusätzlich muss aber hier zwei mal wöchentlich einen negativer Schnelltest nachgewiesen werden. Außerdem ist die Pendlertätigkeit über eine Arbeitgeberbescheinigung nachzuweisen. Bei einem längeren Aufenthalt muss vor Grenzübertritt nach Deutschland eine „digitale Einreisemeldung“ im Internet vorgenommen werden, die kostenfrei ist.
Regeln zur Einreise nach Österreich
Aktuell ist die Einreise nach Österreich aus Deutschland nur mit einem 2,5G-Nachweis zulässig. 2,5G heißt geimpft, genesen oder PCR-getestet und entspricht in Deutschland der 3G plus-Regel. Wobei hier aber auch all die sonstigen Regeln gelten wie für österreichische Staatsbürger. Es gilt also überall die FFP2-Maskenpflicht. Lebensmittelgeschäfte, wie auch das Gelände und die Räume von Tankstellen dürfen nur mit 2G-Nachweis, also geimpft oder genesen, betreten werden. Beherbergungsbetriebe dürfen Gäste nur in wenigen Ausnahmefällen Unterkunft gewähren, beispielsweise aus unaufschiebbaren beruflichen Gründen oder zur Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses, wie es im Infoblatt heißt.
Nachlesen kann man diese Informationen auf der Seite des Bundesministeriums für Europäische und Internationale Angelegenheiten, dort stehen die genannten und weitere ausführliche Informationen. Noch ein Hinweis für alle die unbedingt nach Österreich wollen. Das Landratsamt Lindau rät zur Zurückhaltung und sagt „Nicht alles was erlaubt ist, müsse man auch machen.“
Die Maßnahmen in Österreich gelten seit dem 22. November noch bis zum 13. Dezember und sollen nach 10 Tagen evaluiert werden. Am 1. Dezember also wird eine neue Bewertung durchgeführt.
Geschrieben von: Redaktion