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„Rund um“ in Lindau am Bodensee: Ein Segelrennen mit Tradition und Flair Thomas Häuslinger
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Bei Bedarf geht es um 2 Uhr morgens mit der Arbeit los: Schneeräumen und Streuen. Die Salzlager sind gefüllt und die Räum- und Streufahrzeuge der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau (GTL) sind einsatzbereit. In Lindau wird der Winterdienst auf den Straßen nach Dringlichkeit gestuft. So gehören zur ersten Stufe alle verkehrswichtigen Straßen, ebenso die Stadtbusstrecken und Radwege. In der zweiten Stufe werden Straßen mit geringerer Bedeutung für den Straßenverkehr geräumt, also Nebenstraßen. Zur dritten Stufe schließlich gehören alle untergeordneten Anliegerstraßen sowie die Gemeindeverbindungswege.
Fällt der Schnee lange und anhaltend, müssen alle verkehrswichtigen Straßen der Stufe eins ständig geräumt und gestreut werden. Um auch in engen Nebenstraßen gut räumen zu können, werden bei Bedarf Halteverbote aktiviert. Im Anschluss machen die Mitarbeiter der GTL auch die Radstreifen entlang der Fahrbahnen für den Radverkehr möglichst schnell wieder nutzbar. Konkret werden die Radwege vom
abgelagerten Schnee der Räumdienste mit Hilfe von Radladern und Schneefräsen befreit und der Schnee wo nötig und möglich abtransportiert.
Damit es in diesem Winter auf den Nebenstraßen nicht zu vermeidbaren Verkehrsbehinderungen durch Schneemassen kommt, werden die Räumdienste der GTL hier frühzeitig durch beauftrage Winterdienstunternehmen unterstützt. Durch diese Verstärkung der örtlichen Räumdienste können die GTL auch bei stärkeren und anhaltenden Schneefällen dafür sorgen, dass die Nebenstraßen befahren werden können.
Bei Bedarf werden die Mitarbeiter der GTL bereits ab 2 Uhr in der Früh mit dem Winterdiensteinsatz beginnen. Ziel ist, die verkehrswichtigen Straßen befahrbar zu halten und die Schulwege und Haltestellenbereiche der Busse schnell wieder begehbar zu machen.
Geh- und Radwege, die in die Verantwortlichkeit der Stadt Lindau fallen, werden parallel zu den Räum- und Streuarbeiten der Großfahrzeuge mit Kleintraktoren geräumt und gestreut. Die zahlreichen Geh- und Überwege, sowie die über 160 Bushaltestellen werden von den eingeteilten Handmannschaften von Schnee und Eis befreit; anschließend wird dort gestreut.
Die Streugutbehälter, die im Stadtgebiet aufgestellt sind, sind für die Mitarbeiter der GTL vorgesehen, die für den städtischen Anteil am Winterdienst sorgen. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lindau dürfen dieses Streugut nur für Notstreuungen in kleinen Mengen kostenlos nutzen, so bei Blitzeis, auf Treppen oder an Gefällestrecken.
Lindauer Grundstückseigentümer oder diejenigen, die zur Nutzung des Grundstücks berechtigt sind, sind verpflichtet, die Gehwege zu räumen und zu streuen, die an ihr Grundstück angrenzen. Das regelt die Winterdienstordnung der Stadt Lindau. Damit können Grundstückseigentümer und Grundstücksnutzer dazu beitragen, dass niemand auf einer glatten, vereisten Fläche gefährdet wird und alle unverletzt durch den Winter kommen. Aber auch, um bei einem Schadensfall nicht zu haften, ist es wichtig, mit dieser Verpflichtung verantwortungsbewusst umzugehen. Zu dieser
Räum- und Streupflicht gehören alle öffentlichen Gehwege und Straßen, sofern diese nicht ausdrücklich von der Satzung ausgenommen wurden.
Angesichts des anstehenden Winters und der ersten Tage mit Schnee richten die GTL einige konkrete Hinweise an die Lindauerinnen und Lindauer. An erster Stelle geht es darum, den Schnee vor der eigenen Haustür zu räumen. Die Räumpflicht bezieht sich auf die sogenannte Sicherungsfläche, die an das jeweilige Grundstück angrenzt. Diese Sicherungsfläche ist eine Gehbahn von einem Meter Breite, die von Schnee befreit werden muss. Bei Bedarf muss diese Fläche auch mit nicht ätzenden Stoffen bestreut werden. Diese Räumpflicht gilt auch für die Hinterlieger einer Straße.
Der nächste Hinweis der GTL bezieht sich darauf, dass auch tagsüber und an Sonn- und Feiertagen geräumt wird. Konkret lauten die Vorgaben, die Sicherungsflächen an Werktagen morgens ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen. Bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte müssen diese Flächen auch vom Eis befreit und bestreut werden. Das muss bis abends um 20 Uhr so oft wiederholt werden, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist. Dies ist geregelt in Paragraph12 „Umfang der Sicherungspflicht“ der Winterdienstordnung.
Den Schnee am Gehwegrand richtig zu lagern, ist ebenfalls ein Hinweis der GTL für die Lindauer Bürgerinnen und Bürger. Richtig bedeutet, den weggeräumten Schnee zwischen Sicherungsfläche und Fahrbahn zu räumen. So kann das Tauwasser problemlos abfließen. Wichtig für die GTL ist natürlich auch, dass die Räumfahrzeuge Platz zum Fahren und Räumen benötigen.
Zusätzliche Informationen und die Winterdienstordnung in Ihrer gültigen Fassung gibt es auf der Homepage unter www.gtl-lindau.de. Weitere Fragen zur eigenen Räumpflicht oder zum städtischen Räumdienst beantwortet das Team der GTL.
Geschrieben von: Redaktion