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Appell im Ostallgäu: Halter müssen Geflügelbestände melden

today26. November 2021

Hintergrund
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Da sich in Bayern die Geflügelpest ausbreitet, ruft das Veterinäramt im Landratsamt Ostallgäu Geflügelhalter dazu auf, gehaltene Tiere zu melden. Zudem sollen sie Maßnahmen ergreifen, um die Tiere vor einer Infektion zu schützen.

Aktuell wurde in Bayern bei mehreren Wildvögeln Geflügelpest mit der Variante H5N1 amtlich bestätigt. Der Landkreis Ostallgäu ist außerdem über Kontaktbetriebe indirekt von einem Geflügelpestgeschehen in Nordrhein-Westfahlen betroffen. Die Abklärungsuntersuchungen dazu dauern noch an. Aufgrund seiner Vielzahl von Gewässern hat der Landkreis Ostallgäu eine besondere Bedeutung für Zugvögel, durch die das Virus der Geflügelpest über weite Strecken hinweg transportiert wird. Ausgehend von wildlebenden Vögeln ist eine Weiterverbreitung des Virus in Haus- und Nutzgeflügelbestände möglich. Deshalb sollten alle Geflügelhalter vermehrte Vorsicht walten lassen und erforderliche Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der gehaltenen Vögel einhalten. Zusätzlich stehen alle Geflügelhalter im Landkreis Ostallgäu in der Pflicht, dem Veterinäramt (Tel. 08342 911-214 oder E-Mail an veterinaeramt@lra-oal.bayern.de) unter Angabe von Namen, Anschrift, Anzahl und Standort der gehaltenen Tiere ihre Tierhaltung anzuzeigen.

Halter (auch Hobbyhaltungen mit geringer Tierzahl), die das noch nicht umgesetzt haben, werden gebeten Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Bei der Geflügelpest handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza, an der insbesondre Hühnervögel und Puten, aber auch Wassergeflügel wie Enten und Gänse erkranken können. Singvögel und Tauben sind hingegen nur sehr selten betroffen. Bürgerinnen und Bürger sollten tote Wildvögel nicht selbstständig einsammeln, sondern dem zuständigen Veterinäramt melden, damit die Tiere sicher geborgen und untersucht werden können. Besonders wenn mehrere Vögel an einem Fundort verendet sind, wird dringend um eine entsprechende Information des Veterinäramtes gebeten.

Das Risiko eines Eintrags von Geflügelpest in Nutzgeflügelbestände steigt in der kalten Jahreszeit deutlich an. Zu diesem Schluss ist das in Deutschland für die Tierseuchenbekämpfung zuständige Friedrich-Loeffler-Institut in seiner aktuellen Risikobewertung erneut gekommen.

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Geschrieben von: Redaktion

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